Kreisverwaltung gegen Einsatz einer Plattform für Online-Petitionen

von Jan Borner


Die Kreisverwaltung hat erklärt, dass sie zu dem Schluss gekommen sei, dass eine Online-Plattform für Petitionen nicht nötig sei. Symbolfoto: Archiv
Die Kreisverwaltung hat erklärt, dass sie zu dem Schluss gekommen sei, dass eine Online-Plattform für Petitionen nicht nötig sei. Symbolfoto: Archiv | Foto: Robert Braumann



Wolfenbüttel. Die Kreistagsfraktion DIE LINKE hatte sich bereits im vergangenen Jahr dafür eingesetzt, die Bürgerbeteiligung durch den Einsatz der Online-Plattform „openpetition“ zu fördern. Die Fraktion beantragte, dass die Kreisverwaltung auf der geplanten neuen Homepage eine Verlinkung zu „openpetition“ vornehme, wo dann künftig möglich sein sollte, Petitionen an den Landkreis einzureichen und zu unterzeichnen. Die Kreisverwaltung erklärte nun, dass sie eine solche Verlinkung nicht für notwendig halte. Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen stimmte dem mehrheitlich zu.

Da die Internetnutzung ein fester Bestandteil der heutigen Informations- und Kommunikationskultur geworden sei, sollten die Vorzüge des Netzes auch in der Petitionspraxis genutzt werden, so die Kreistagsfraktion DIE LINKE. Mit der neuen Kommunalordnung wurde auf kommunaler Ebene bereits ein Petitionsrecht eingeführt. Nach Ansicht der Fraktion erfordere ein modernes Petitionsrecht aber auch einen bürgerfreundlichen und unbürokratischen Zugang zum Petitionsausschuss des Landkreises, was sich durch eine Online-Plattform für E-Petitionen verwirklichen lasse. Die Kreistagsfraktion DIE LINKE hatte deshalb beantragt, dass der Landkreis Wolfenbüttel auf seiner künftigen neuen Homepage eine Verlinkung zu der Plattform „openpetition“ vornehme, dann künftig möglich sein sollte, Petitionen an den Landkreis einzureichen und zu unterzeichnen. Petitionen, die eine Anzahl von 1.600 Unterschriften erreicht haben, sollten dann wie Anträge aus der Mitte der Kreistagsabgeordneten behandelt werden. Das bedeutet, dass die Petition auf die Tagesordnung des Kreistages gesetzt werden sollte, der Petent die Möglichkeit haben sollte, Stellung zu seinem Antrag zu nehmen und der Kreistag dann schließlich über die Annahme des Antrages sowie über die Verweisung in einen Fachausschuss entscheide.

Hinweis statt Verlinkung auf Online-Plattform


Die Kreisverwaltung hat in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen nun allerdings erklärt, dass sie nach erneuter Prüfung zu dem Schluss gekommen sei, dass eine solche Online-Plattform für Petitionen nicht nötig sei. Schließlich, so die Kreisverwaltung, habe ohnehin jede Person das Recht, sich einzeln oder in einer Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Kommune an den Kreistag Wolfenbüttel zu wenden. Statt auf die Online-Plattform „openpetition“ zu verlinken, wolle die Kreisverwaltung lieber noch einmal explizit auf dieses Recht hinweisen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen stimmte diesem Vorschlag der Kreisverwaltung mehrheitlich zu.


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