Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern: Förderprogramm startet

Mit einem Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro soll der Aufbau der Ladeinfrastruktur unterstützt werden.

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Symbolbild. | Foto: pixabay

Wolfenbüttel. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt ab sofort mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Damit nimmt das BMV gezielt den Gebäudebestand in den Blick, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur an den rund neun Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs zu erleichtern. Darauf weist die Wirtschaftsförderung der Stadt Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung hin.



Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, unter anderem Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Anträge sind seit dem 15. April 2026 möglich. Das Förderprogramm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte: Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung sowie Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.

So hoch ist das Fördervolumen

Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro bereit. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich. Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.

Förderung an Bedingungen geknüpft


Das neue Förderprogramm nimmt die Elektrifizierung eines größeren Gebäudebestands in den Fokus. So ist eine Bedingung für den Erhalt der Förderung, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden. Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox, maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

So läuft die Antragstellung


Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMV und unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland plant und unterstützt, betreut das neue Förderprogramm inhaltlich. Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Projektträger stellt hierfür ein digitales Antragsportal für den gesamten Prozess zur Verfügung, das neben der eigentlichen Antragstellung auch zahlreiche Informationen und Hilfestellungen bereithält.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat kürzlich einen neuen Leitfaden zur Umsetzung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern veröffentlicht. Der „WEGweiser“ richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften und unterstützt sie gezielt dabei, sich auf das Förderprogramm vorzubereiten. Weitere Informationen und Hinweise für die Antragstellung gibt es online.