Landkreis appelliert: Impftermine ausschließlich über Land vereinbaren

Das Impfzentrum selbst vergibt keine Impftermine. Auch ein "Warten auf Verdacht" vor dem Impfzentrum habe keinen Sinn.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Wolfenbüttel. Immer mehr Menschen haben eine Impfberechtigung und versuchen, einen Termin über die Landes-Hotline zu vereinbaren. Die Folge: Die Hotline ist nur schwer zu erreichen – immer mehr Leute rufen daher im Impfzentrum an. Das Impfzentrum kann aber selbst keine Termine vergeben. Ihre individuellen Termine erhalten impfberechtige Personen über die zentrale Impfvergabe des Landes Niedersachsen. Telefonisch unter 0800 99 88 665 oder über das Impfportal www.impfportal-niedersachsen.de können dort Termine vereinbart werden. Dies teilt der Landkreis Wolfenbüttel mit.


Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber würden derzeit Bescheinigungen für ihr Personal ausstellen. Diese Bescheinigungen oder auch ärztliche Atteste, die sich auf den Paragraph 4 der Corona-Impfverordnung („Schutzimpfungen mit erhöhter Impfberechtigung“) beziehen, würden aktuell noch keine Impfberechtigungen darstellen. Der Landkreis Wolfenbüttel und auch das Land Niedersachsen werden darüber informieren, wenn diese Gruppen impfberechtigt seien.

Impfzentrum führt keine spontanen Impfungen durch


Das Impfzentrum weist darauf hin, dass keine „auf Verdacht“ wartende Personen geimpft, sondern bei Bedarf ausschließlich Personen von der Warteliste des Landes kontaktiert werden, die aufgrund der Priorisierung schon jetzt impfberechtigt sind. Es habe deshalb keinen Zweck, abends vor dem Impfzentrum auf eine spontane Impfung zu warten. Impfberechtigte Personen werden gebeten, über die zentrale Terminvergabe des Landes einen Termin zu vereinbaren.


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