Landkreis öffnet für Publikumsverkehr - Unter diesen Auflagen

Der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden ist nur mit Termin möglich. Außerdem müsse eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

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(Symbolbild) | Foto: Jan Borner

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Wolfenbüttel. Ab Montag, dem 4. Mai besteht für Bürgerinnen und Bürger wieder die Möglichkeit, ihre Anliegen persönlich bei der Verwaltung des Landkreises Wolfenbüttel vorzubringen. Seit der Schließung der Verwaltung am 19. März 2020 aufgrund der Corona-Krise war dies nur in sehr dringlichen Fällen möglich. Über die Details berichtet der Landkreis Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung.


Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werde der Zutritt jedoch nur unter bestimmten Regeln möglich sein. Wichtigster Grundsatz bleibe weiterhin, die persönlichen Kontakte zu minimieren. Das heißt soweit möglich, sollten Bürgerinnen und Bürger lieber auf Telefonkontakt oder E-Mail zurückzugreifen. Sollte ein persönlicher Besuch notwendig sein, hat die Landkreisverwaltung einige Hygienemaßnahmen aufgestellt, um Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher weiterhin vor einer Ausbreitung des Corona-Virus zu schützen.

Zutritt nur mit Termin


Nur nach vorheriger Terminvereinbarung ist es möglich, Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden zu erlangen. So sollen Besucherströme minimiert und gesteuert werden. Die Eingangstüren zu den Verwaltungsgebäuden bleiben weiterhin verschlossen und werden nur für einzelne Bürgerinnen und Bürger geöffnet, die einen Termin vorweisen können. Im Hauptgebäude an der Bahnhofstraße 11 wird ausschließlich die Tür Richtung Kirchenseite am Harztorwall geöffnet. Alle Bürgerinnen und Bürger werden zudem gebeten, möglichst alleine zu ihren Terminen zu erscheinen. Die Terminvergabe erfolgt über zentrale Telefonnummern der einzelnen Abteilungen und Ämter. Die Telefonnummern sind auf der Webseite des Landkreises aufgelistet.

Die Mitarbeitenden der Verwaltung arbeiten weiterhin in unterschiedlichen Arbeitsgruppen mit abwechselnden Präsenzzeiten, um Kontakte zu reduzieren. Auch aus diesem Grund sei eine Terminvergabe nötig.

Trennwände und Mund-Nase-Bedeckung


An Arbeitsplätzen mit häufigem Publikumsverkehr werden mobile Trennwände aus Plexiglas aufgestellt. Außerdem sei jede Bürgerin und jeder Bürger gebeten, die Verwaltungsgebäude nur mit Mund-Nasen-Bedeckung zu betreten. Soweit kein eigener Schutz zur Verfügung steht, werden den Bürgerinnen und Bürgern Einmalmasken gegeben. Außerdem können sich die Bürgerinnen und Bürger an den Eingängen zu den Gebäuden die Hände desinfizieren.