Wolfenbüttel. Für Landrätin Christiana Steinbrügge steht fest, die Impfung des Geschäftsführers des DRK Rettungsdienstes Wolfenbüttel und zugleich Vorstand des DRK Kreisverbandes, war ein klarer Verstoß gegen die Corona-Impfverordnung. Das erklärte der Landkreis Wolfenbüttel am heutigen Mittwochvormittag auf eine regionalHeute.de-Anfrage vom Freitag.
Der DRK-Vorstand und Geschäftsführer hatte sich zeitgleich, regulär mit dem medizinischen Fachpersonal des Rettungsdienstes impfen lassen. In einer persönlichen Erklärung hat er dies später als Fehler bezeichnet und lässt seine Ämter seither ruhen. Er hatte eingeräumt, dass weder ein regelmäßiger Kontakt zu Covid-Patienten besteht, noch absehbar ist.
Doch genau das sei Voraussetzung, um als Mitarbeiter des Rettungsdienstes innerhalb der Prioritätsgruppe 1 impfberechtigt zu sein. "Andere Vorrechte gibt es nicht", sagt Landrätin Christiana Steinbrügge.
Externer Prüfer soll für Klarheit sorgen
Die genauen Hintergründe, wie es dazu kommen konnte, soll seitens des DRK-Kreisverbandes, jetzt ein externer Prüfer aufklären (wir berichteten). "Dieser Experte wird den Mailverkehr, die Listen und vor allem die Entstehung der Listen untersuchen, die schließlich zur Impfung unseres Vorstands geführt haben", sagte der Vorsitzende des Präsidiums, Horst Kiehne, gegenüber regionalHeute.de. Damit wolle man Mutmaßungen vorbeugen, eine rein interne Prüfung würde womöglich Details dieses Vorgangs unterschlagen.
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