Landtags-SPD: “Viele Grundschulkinder können noch nicht schwimmen”


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„Wassersportliche Verbände und die Presse melden alarmierende Zahlen: Teilweise können in Niedersachsen nur zwischen 50 und 70 Prozent der Kinder schwimmen, wenn sie die Grundschule verlassen. Der DLRG weist darauf hin (HAZ v. 28. 6. 2011), dass am Ende der Grundschule jedes zweite Kind nicht schwimmen kann“, zeigt sich Dieter Möhrmann, Mitglied im Fraktionsvorstand der SPD-Landtagsfraktion, alarmiert.

Pressemeldungen könne auch entnommen werden, dass in einem Drittel der niedersächsischen Grundschulen kein Schwimmunterricht stattfindet. „Diese Zahlen ist alarmierend, denn schwimmen zu können ist für die Sicherheit der Kinder unverzichtbar und die sportliche Betätigung trägt auch zur körperlichen Fitness bei. Das ist bei der wachsenden Zahl übergewichtiger Kinder wichtig.“ Zudem sei Schwimmen ein guter Ausgleich zum Schulunterricht.

Nach einem Entschließungsantrag der SPD-Landtagsfraktion vom Juni 2007 hatte der Landtag die Landesregierung aufgefordert, tätig zu werden. Vom Land sei danach der Aktionsplan 2007 – 2010 „Lernen braucht Bewegung – Niedersachsen setzt Akzente“ geschaffen und jetzt bis 2014 verlängert worden. Für die insgesamt elf Module des Aktionsplans stehen seit 2007 jährlich niedersachsenweit 500.000 Euro zur Verfügung. „Allerdings hört man aus Kreisen der DLRG, der Schwimmverbände und der Schulen, dass dies nicht ausreicht“, informierte Möhrmann, „anscheinend nimmt die Schwimmfähigkeit der Kinder wieder ab.“

Das Ergebnis der Anfrage ist alarmierend: Zwar weise die Landesregierung auf wachsende Kooperationsprojekte zwischen Schulen und Schwimmverbänden und die Steigerung der Schwimmlehrgänge auf aktuell 450 hin, gleichzeitig müsse sie aber einräumen, dass damit nur ca. 5.500 Grundschulkinder erreicht würden. „Bei ca. 300.000 Kindern sind dies nur knapp 2 Prozent – das ist entschieden zu wenig“, stellt Möhrmann fest. Auch der Hinweis der Landesregierung darauf, dass 90 Prozent der Grundschulkinder das Seepferdchen-Abzeichen erwerben, ist laut DLRG nicht stichhaltig, weil dies nur wenig über eine gesicherte Fähigkeit zum Schwimmen aussagt. Er fordert deshalb die Landesregierung auf, ihre Anstrengungen in diesem Bereich zu verstärken.


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