Wolfenbüttel. Der Hartnäckigkeit einer Elterninitiative aus Wolfenbüttel ist es zu verdanken, dass man sich im Rathaus nun mit einer Tempo-30-Regelung vor der Kita St. Ansgar beschäftigt. Zunächst muss nun eine Reihe von Fragen geklärt werden. Doch was genau soll geprüft werden?
Die Elternvertreter hatten bereits in der Ratssitzung vor einigen Wochen auf die aus ihrer Sicht gefährliche Verkehrssituation aufmerksam gemacht. Auf der Elbinger Straße gilt derzeit Tempo 50. Sie forderten deshalb eine Tempo-30-Regelung vor der Kita und untermauerten ihre Forderung anschließend mit einer Unterschriftenliste. 171 Unterschriften übergaben sie bei einem Ortstermin an den Ersten Stadtrat Thorsten Drahn. Dieser machte jedoch auch deutlich, dass die Stadt zunächst prüfen müsse, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Anordnung erfüllt seien.
Stadt prüft rechtliche Voraussetzungen
Auf Anfrage von regionalHeute.de hat die Stadt erklärt, wie es mit der Forderung weitergeht und was im Rahmen der angekündigten Prüfung eigentlich untersucht wird.
Für eine rechtssichere Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung sei die Stadt an gesetzlich vorgeschriebene Schritte gebunden. Zwar sei Tempo 30 vor einer Kindertagesstätte inzwischen unter erleichterten Bedingungen grundsätzlich möglich, einen Automatismus gebe es jedoch nicht. Vielmehr müsse weiterhin im Einzelfall geprüft werden, ob die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind, erklärt Stadtsprecher Thorsten Raedlein gegenüber regionalHeute.de
Genau diese verwaltungsinterne Prüfung der Sach- und Rechtslage stehe laut Raedlein kurz vor dem Abschluss. Dabei gehe es darum, ob die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Elbinger Straße vor der Kita St. Ansgar gegeben sind.
Polizei muss angehört werden
Sollte die Stadtverwaltung anschließend die Anordnung von Tempo 30 empfehlen, sei die Entscheidung damit noch nicht gefallen. In diesem Fall muss zunächst ein weiteres, gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren durchgeführt werden. Dazu gehört die offizielle Anhörung weiterer Stellen, unter anderem der Polizei. Erst wenn die Rückmeldungen der beteiligten Stellen vorliegen und ausgewertet wurden, kann die abschließende Entscheidung über eine Tempo-30-Regelung getroffen und diese gegebenenfalls umgesetzt werden.
Noch kein Termin für Entscheidung
Wann eine endgültige Entscheidung über die Elbinger Straße getroffen wird, könne derzeit noch nicht gesagt werden. Nach Abschluss der internen Prüfung könnten weitere Verfahrensschritte folgen. Für die Rückmeldungen der beteiligten externen Stellen seien entsprechende Fristen einzuhalten. Die Stadt erklärt, das Verfahren so zügig wie möglich durchführen zu wollen.

