Wolfenbüttel. Die beiden Landtagsabgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU) und Björn Försterling (FDP) fordern mit Nachdruck mehr Flexibilität bei der Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen an Landes- und kommunalen Straßen. Die beiden Abgeordneten haben mit einer umfangreichen Anfrage drei Orte exemplarisch herausgegriffen, an denen die Situation besonders unbefriedigend ist.
In der Lange Straße sollte durchgehend Tempo 30 gelten. Foto:
Die Anfrage erfolgt in enger Abstimmung mit Bürgermeister Thomas Pink, der den Parlamentariern jeweils vor Ort die Situation erläuterte. Bereits ein „Dauerbrenner“ ist die Landesstraße am Fümmelsee, die nach Auffassung der Stadt und der Abgeordneten in der Freibadsaison ein hohes Gefährdungspotential darstelle – die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 70 auf 50 km/h wird hier hartnäckig verweigert beziehungsweise herausgezögert. Zu diesem Thema hatte Frank Oesterhelweg bereits eine Anfrage gestellt, aber nur unzureichende Antworten erhalten. Zweiter Brennpunkt ist die Lange Straße, wo die Stadt angesichts eines Kindergartens und zweier Grundschulen in unmittelbarer Nähe durchgehend Tempo 30 km/h vorgeben möchte, dann allerdings Fördermittel in beträchtlicher Höhe an das Land zurückzahlen müsste. Hier verweigert der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bisher einen Rückforderungsverzicht. Dritter Fall ist die Landstraße zwischen Salzdahlum und Sickte, über die ein Reiterhof zu erreichen ist. Auch hier soll die Geschwindigkeit reduziert werden, was ebenfalls verweigert wird – der Reiterhof ist in seiner Existenz bedroht.
Auch in Salzdahlum wünscht sich die Stadt eine Tempobegrenzung. Foto:
Die Abgeordneten und der Bürgermeister zeigten sich „irritiert und enttäuscht“ über die Haltung des Landes und des zuständigen Straßenbauamtes in Wolfenbüttel und die starre Haltung der Verantwortlichen. „Schade, dass wohl immer erst etwas passieren muss, bevor gehandelt wird. Das wollen wir so nicht hinnehmen“, so Pink, Försterling und Oesterhelweg.
Die Landtagsanfrage hier im Wortlaut:
Die Stadt Wolfenbüttel, vertreten durch ihren Bürgermeister Thomas Pink, bemüht sich seit Jahren um Geschwindigkeitsreduzierungen an Landesstraßen an brisanten Punkten im Stadtgebiet. Dabei wurde und wird der Bürgermeister unterstützt von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinsvertretern, Schulen und Kindertagesstätten sowie Vertretern der Politik aus Stadt und Land.
Drei Schwerpunkte zeichnen sich ab:
Die L 614 führt direkt am Gelände des Freibades Fümmelsee vorbei. Durch die starke Frequentierung des Bades, die Nutzung durch Grundschule und Kindertagesstätte sowie die Tatsache, dass ÖPNV-Nutzer die Straße dort überqueren müssen ergeben sich in diesem recht unübersichtlichen Bereich erhöhte Verkehrsrisiken gerade für junge Verkehrsteilnehmer. Die Stadt bemüht sich dort um eine – zumindest saisonale – Reduzierung der Geschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h. Die Landesregierung hat hierzu u. a. schon im Rahmen einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Frank Oesterhelweg Stellung genommen.
Die innerstädtisch gelegene Lange Straße weist in kurzen Abständen wechselnde Geschwindigkeitsgebote von 50 km/h und 30 km/h auf. An dieser Straße liegen u. a. eine große Grundschule, in unmittelbarer Nähe eine weitere Grundschule und eine Kindertagesstätte, das Lessingtheater, ein gut frequentiertes Kino und eine beliebte Eisdiele sowie weitere Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleister, darüber jeweils Wohnungen mit tw. kinderreichen Familien. Die Straße überquerende Fußgänger gehören hier zum Stadtbild. Vor diesem Hintergrund möchte die Stadt hier durchgehend 30 km/h anordnen. Nach Mitteilung des Landes könnten im Falle einer entsprechenden Anordnung GVFG-Mittel zurückgefordert werden, die für die Sanierung des in Rede stehenden Bereiches gezahlt wurden. Der von der Stadt Wolfenbüttel angeschriebene Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr will hier keinen Rückforderungsverzicht aussprechen.
Die L 631 zwischen dem Wolfenbütteler Ortsteil Salzdahlum und der benachbarten Gemeinde Sickte führt an der Zuwegung eines Reiter-/Hofes und einer Biogasanlage vorbei. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Geschäftsbereich Wolfenbüttel erteilte dem Reiterhof keine Genehmigung, diese Zufahrt für kommerzielle Zwecke zu nutzen, Begründung: Gefährliche Gesamtsituation, wohl eben auch durch zu hohe Geschwindigkeiten auf der Landesstraße. Wenige hundert Meter entfernt gibt es Reduzierungen auf 70 bzw. 50 km/h. Die Stadt möchte hier durchgehend 50 km/h durchsetzen, wobei begleitende bzw. zusätzliche Maßnahmen wie eine Ausleuchtung des Zufahrtsbereiches später durchaus denkbar wären. Leider soll auch hier keine Genehmigung erteilt werden. Die Situation könnte durch einen Radweg zwischen Salzdahlum und Sickte geklärt werden, für den sehr viele weitere Gründe sprechen. Anzumerken bleibt, dass der Reiterhof in seiner Existenz bedroht ist, wenn hier weiter praktikable Lösungen verweigert werden.
In Schriftstücken bzw. Stellungnahmen beteiligter Dienststellen wird explizit darauf hingewiesen, dass „keine Auffälligkeiten im Unfallgeschehen“ festzustellen sind und deshalb „kein Handlungsbedarf“ bzw. „keine Notwendigkeit“ bestehe, hier den Wünschen der Stadt zu folgen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie erklärt bzw. begründet die Landesregierung das in solchen Fällen oftmals sperrige Verhalten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Geschäftsbereich Wolfenbüttel sowie das respektlose Verhalten ihres Leiters u. a. gegenüber öffentlichen Amts- und Mandatsträgern?
2. Wie erklärt die Landesregierung die langwierigen Verfahrensdauern bei diesen Angelegenheiten, insbesondere im ersten Fall der L 614 am Fümmelsee?
3. Warum ist der zuständige Minister nicht bereit, im Fall der Bitte der Stadt um Rückforderungsverzicht konkret selbst Verantwortung zu übernehmen?
4. Hält die Landesregierung es ggf. für möglich, dass sich bestimmte Sach- und Gefährdungslagen im Laufe von Jahren ändern können und damit auch eine Abweichung von bürokratischen Vorgaben und Verhaltensmustern im Rahmen von Ermessensspielräumen sinnvoll ist?
5. Ist die Landesregierung bereit, sich im Fall der L 631 vor dem Hintergrund der beschriebenen Sachlage auch für einen von Fußgängern mit zu nutzenden Radweg zwischen Salzdahlum und Sickte einzusetzen bzw. diesen – bspw. in bewährter Form als Gemeinschaftsradweg – zeitnah zu bauen.
6. Ist die Landesregierung bereit, den Geschäftsbereich Wolfenbüttel ihrer Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr anzuweisen, zu allen drei Fällen öffentliche Ortstermine mit der Stadt Wolfenbüttel abzustimmen und Betroffene und Öffentlichkeit anzuhören?
7. Ist die Landesregierung wie die Fragesteller der Auffassung, dass gerade in stark von Kindern frequentierten Bereichen Formalia hinter Sicherheitsinteressen zurückstehen müssen?
8. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es immer erst zu Gefahrensituationen und Unfällen kommen muss, bevor – wie in diesen Fällen – bspw. Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet bzw. genehmigt werden?
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