FDP und CDU im Niedersächsischen Landtag wollen die Interessen der Kommunen bei der Schuldenbremse stärker berücksichtigen und haben dazu einen konkreten Vorschlag vorgelegt. Zuvor hatte es bereits am Mittwoch ein Treffen mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände gegeben.
[image=5e1764cb785549ede64ccf8e]„Wir waren uns mit den Verbänden einig: Die Schuldenbremse soll nicht auf dem Rücken der Kommunen eingeführt werden“, sagt Christian Grascha, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion. „In unserem Vorschlag haben wir das jetzt noch einmal konkretisiert.“
In dem Änderungsvorschlag zur geplanten Verfassungsänderung machen FDP- und CDU-Fraktion deutlich, dass das Neuverschuldungsverbot des Landes „die Finanzgarantien der Niedersächsischen Verfassung zugunsten der Kommunen nicht berührt“. Einseitige Lastenverschiebungen auf die Kommunen werden darin ausgeschlossen. Weiter heißt es: „Konsolidierung auf Landesebene darf nicht um den Preis einer Verschlechterung der kommunalen Finanzsituation betrieben werden.“
Im Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden war auch über die Einrichtung einer Finanzkommission gesprochen worden. „Die Kommission würde sich an das Modell des Stabilitätsrates auf Bundesebene anlehnen“, erläutert Grascha, „wir finden den Vorschlag sehr bedenkenswert. Jetzt müssen wir darüber sprechen, wie so eine Kommission konkret aussehen könnte.“
Der Änderungsvorschlag sei umgehend an SPD und Grüne geschickt worden. „Wir erhoffen uns nicht nur eine schnelle Reaktion, wir erwarten sie“, sagt Grascha. „Wochenlang haben wir von der SPD nichts zu dem Thema gehört. Statt bei den Schulden zu bremsen, bremst die SPD nur bei den Verhandlungen.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion macht noch einmal deutlich, dass CDU und FDP für die Einführung der Schuldenbremse das Jahr 2017 angepeilt haben. „Wenn es nach der FDP-Fraktion geht, können wir uns aber auch gerne bereits auf das Jahr 2016 einigen“, so Grascha.
Änderungsvorschlag im Original
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