Parken in der Weihnachtszeit: Schlossplatz wird freigegeben


Während der Weihnachtszeit wird der Schlossplatz nochmals zum Parken freigegeben. Symbolbild: Werner Heise
Während der Weihnachtszeit wird der Schlossplatz nochmals zum Parken freigegeben. Symbolbild: Werner Heise

Wolfenbüttel. Vom 26. November bis 31. Dezember wird der Schlossplatz in diesem Jahr nochmals als Parkplatz für Kraftfahrzeuge freigegeben. Geparkt werden kann zwischen 10 und 22 Uhr, bis 18 Uhr (samstags bis 16 Uhr) ist dies (außer sonntags) gebührenpflichtig. An Markttagen (mittwochs und samstags) ist das Parken nur in der Zeit von 15 bis 22 Uhr gestattet. Dies hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am Montag mehrheitlich beschlossen, wie die Stadt Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung berichtet.


Politik und Verwaltung hätten sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Natürlich solle der Schlossplatz grundsätzlich nicht mehr mit parkenden Fahrzeugen vollgestellt werden. Die Stadtverwaltung sehe aber den, insbesondere in der Vorweihnachtszeit, hohen Parkraumbedarf, der mit den derzeit vorhandenen Mitteln nicht gedeckt werden könne. Im Vergleich zum Jahr 2018 seien in diesem Jahr auch die Parkplätze im Bereich der Meesche noch weggefallen. Politik und Verwaltung hätten auch bis zuletzt gehofft, dass das Parkhaus Löwentor rechtzeitig zur Weihnachtsmarkteröffnung in Betrieb gehen könne, was jedoch nicht gelungen sei.

Rad oder "Öffis" nutzen


Diese Probleme sollen, so die mehrheitliche Meinung im Verwaltungsausschuss nicht auf den Rücken der Weihnachtsmarktbesucher, der Anwohner und der Händler der Innenstadt ausgetragen werden. Daher habe sich dieser zu dieser Lösung entschlossen. Gleichwohl rufe die Stadtverwaltung dazu auf, wenn möglich, den Weihnachtsmarkt und die Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad zu besuchen. Zusätzliche Fahrradabstellanlagen würden ebenfalls auf dem Schlossplatz zu finden sein.

An die erlaubten Parkzeiten müssten sich die Fahrzeugführer unbedingt halten. Insbesondere an den Markttagen dürfe morgens kein Fahrzeug verbotswidrig auf dem Schlossplatz stehen, das ein Aufstellen der Marktstände verhindern könne. Im gegebenen Fall würden die Fahrzeuge abgeschleppt werden.

Weiterhin komme am 29. November das Parken auf dem Schlossplatz erst später in Betracht, da dort in der Zeit von zirka 12 bis zirka 17 Uhr die zweite Versammlung der „Fridays for Future“-Bewegung stattfinde. Darüber hinaus sei auch am 19. Dezember das Parken in der Zeit von zirka 11 bis zirka 17 Uhr nicht möglich, da die Fläche bereits im Vorfeld für eine andere Veranstaltung vergeben worden sei. Erst nach Abschluss der jeweiligen Veranstaltungen könne die Fläche wieder zum Parken freigegeben werden.


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