„Ich freue mich, dass wir heute sozusagen „just in time" die parlamentarische Behandlung des Entschließungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP abschließen können. Erfreulich ist darüber hinaus, dass sich bei den Beratungen des Antrags im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen nicht nur die Kolleginnen und Kollegen der einbringenden Fraktionen, sondern auch der Kollege Limburg von den Grünen für die Annahme der Entschließung ausgesprochen haben. Ich würde mir allerdings wünschen, dass heute alle Fraktionen dem Antrag ihre Zustimmung geben und damit deutlich machen, dass die Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit ein gemeinsames Anliegen des gesamten Landtags ist.
Ich habe schon bei der ersten Beratung des Entschließungsantrags am 18. Juli 2012 erklärt, dass die Landesregierung den Antrag nachdrücklich unterstützt. Sein Ziel ist es, die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes für das ehrenamtliche Engagement zu verbessern. Diejenigen, die sich ehrenamtlich für unsere Kinder und Jugendlichen einsetzen, dürfen nicht mit Kosten belastet werden. Um hier Rechtssicherheit zu schaffen, wollen wir die Gebührenfreiheit von Führungszeugnissen, die für ehrenamtliche Tätigkeiten benötigt werden, im Bundesrecht festschreiben. Das dient auch dem Abbau von Bürokratie. Wer ein solches Führungszeugnis benötigt, soll nicht mehr einen Kostenerlassantrag stellen müssen, über den das Bundesamt für Justiz - und im Streitfall das Amtsgericht - zu entscheiden hat. Er soll vielmehr kraft Gesetzes von jeglicher Zahlungspflicht frei sein.
Mir ist bewusst, dass einige unter Ihnen möglicherweise deswegen Bedenken gegen die gebührenfreie Erteilung von Führungszeugnissen haben, weil den Gemeinden dadurch Einnahmeausfälle drohen. Denn Anträge auf Erteilung von Führungszeugnissen sind bei den Meldebehörden der Kommunen zu stellen. Diese nehmen die Gebühr für das Führungszeugnis, die in der Regel 13 Euro beträgt, entgegen. Zwei Fünftel der Gebühr, also 5,20 Euro, behalten sie zur Abgeltung ihres Verwaltungsaufwands ein, den Restbetrag in Höhe von 7,80 Euro führen sie an die Bundeskasse ab.
Dem ist entgegen zu halten, dass die Kommunen schon heute mit dem Risiko leben müssen, für ihre Mitwirkung bei der Beantragung von Führungszeugnissen leer auszugehen. Denn darüber, ob die Gebühr im Einzelfall zu erheben ist oder ob sie aus sozialen Gründen oder aus Gründen der Billigkeit erlassen werden soll, entscheidet seit jeher allein das Bundesamt für Justiz. Und da die Mitwirkung der Kommunen auf dem Bundeszentralregistergesetz, also auf Bundesrecht beruht, liegt auch kein Fall der Konnexität vor. Das Ausfallrisiko tragen die Kommunen also schon jetzt.
Den ersten Schritt zur Umsetzung des Entschließungsantrags hat die Landesregierung bereits getan.
Die Bundesregierung hat Ende August dieses Jahres den Entwurf eines Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes beschlossen, der in den nächsten Wochen beim Deutschen Bundestag eingebracht werden wird. Zurzeit liegt der Gesetzentwurf dem Bundesrat vor, der in seiner Sitzung am 12. Oktober 2012 dazu Stellung nehmen wird. Im Rechtsausschuss des Bundesrates, der diese Stellungnahme vorbereitet, hat Niedersachsen gestern beantragt, die Gebührenfreiheit für Führungszeugnisse im Justizverwaltungskostengesetz zu verankern. Dieser Antrag ist im Ausschuss einstimmig angenommen worden. Ich bin daher zuversichtlich, dass sich der Bundesrat dieses Anliegen Niedersachsens zu eigen machen wird und dass auch der Bundestag, der anschließend über diese Frage zu entscheiden hat, dem Votum des Bundesrates folgt.
Auch der Niedersächsische Landtag sollte ein deutliches Signal setzen und das Anliegen des Entschließungsantrages möglichst einstimmig unterstützen. Ich bitte Sie daher, dem Entschließungsantrag Ihre Zustimmung zu geben."
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