'reka': Klimaschutz ist einklagbar


Die ‚regionale Energie und Klimaschutzagentur‘ (reka) fordert deutlichere Maßnahmen zur Erreichung des Klima-Abkommens aus 2015. Symbolfoto: Pixabay
Die ‚regionale Energie und Klimaschutzagentur‘ (reka) fordert deutlichere Maßnahmen zur Erreichung des Klima-Abkommens aus 2015. Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Die ‚regionale Energie und Klimaschutzagentur‘ (reka) hat sich die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD angeschaut und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dieses Papier den Herausforderungen des Klimawandels nicht gerecht wird. Deshalb bezieht die reka Stellung zum Thema.


Die ‚reka‘ kommt zu dem Schluss, dass die aufgezählten Maßnahmen nichts anderes als ein Weiter-so-wie-bisher bedeuten.

Aus Nutzung fossiler Energiequellen würden weltweit zirka zehn Milliarden Tonnen reiner Kohlenstoff pro Jahr in die Atmosphäre gelangen. Die derzeitige Wirtschaftsweise werde aber in wenigen Jahren das Ende der Menschheit bedeuten, berichtet die regionale Energie und Klimaschutzagentur. Joachim Schellnhuber, der Direktor des Potsdam Instituts für Klimafolgenforschung schreibt dazu in seinem Buch "Selbstverbrennung", "...das Raumschiff Erde steuert dann geradewegs ins Feuer hinein...".

'reka' fordert tatsächliche Maßnahmen


Dabei fordert das Pariser Klima-Abkommen vom Dezember 2015, welches auch Deutschland unterschrieben hat, dass die globale Erwärmung verbindlich auf deutlich unter 2 Grad und besser noch 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau begrenzt werden muss. Davon sei in dem Ergebnispapier der Sondierungsgespräche zur Regierungsbildung nichts zu erkennen. Dabei müsse vorrangig der Erhalt menschenverträglicher Klimabedingungen sein, wie sie das Paris-Abkommen vom Dezember 2015 vorsieht. Die ‚reka‘ fordert, dass „Anstrengungen“ in Richtung der 1,5-Grad-Grenze auch wirklich unternommen werden. Dazu müssten tatsächlich Maßnahmen ergriffen werden, die weitere Reduktionen im Vergleich zu einer Grenze unter 2 Grad versprechen. Um die globale Erwärmungsbegrenzung auf 1,5 bis 1,8 Grad zu begrenzen, seien die nationalen CO2 Einsparungsbeiträge bisher nicht ausreichend. Die Klimabedingungen würden sich aus den Naturgesetzen ergeben und mit Naturgesetzen könnte man keine Koalitionsverhandlungen führen.

"Klimaschutz ist einklagbar"


Durch den Klimawandel werde in Teilen der Welt die Nahrungs- und Wasserversorgung schwieriger und die Anzahl von Naturkatastrophen nehme zu. Dadurch würden sich vermehrt Kriege ergeben. Die Notwendigkeit zur Migration aufgrund solcher Umstände werde dramatisch steigen. Diverse menschenrechtliche Schutzgüter würden durch den Klimawandel berührt, die in nationalen und internationalen Gesetzen garantiert sind. Besonders offenkundig sei dies für die Rechte auf Leben und Gesundheit. Die Menschenrechte enthielten auch ein Vorsorgeprinzip und sie seien vor Gerichten einklagbar. Über die Menschenrechte sei somit auch der Klimaschutz einklagbar. Darüber sollten sich auch die zukünftigen Regierungen bewusst sein.

Die ‚regionale Energie und Klimaschutzagentur‘ fordert deshalb von der neuen Regierung einen schnellstmöglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien, ein Anreizprogramm für Speicher, Einführung einer CO2 Bepreisung, den Kohleausstieg, einen Fahrplan für das Ende der Öl- und Gasheizungen und ein Programm für eine fossilfreie Mobilität.


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