Schuldnerberatung: Weiterhin hohe Nachfrage im Kreis

von Thorsten Raedlein




Landkreis. Der heute dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit präsentierte Jahresbericht 2012 der Sozialen Schuldnerberatung der AWO machte vor allem eines deutlich: Die Beratungsnachfrage im Landkreis Wolfenbüttel ist ungebrochen hoch.

Immer wieder stellen die drei AWO-Schuldnerberater fest, dass die Ratsuchenden damit überfordert sind, wenn es um die grundlegenden Fähigkeiten geht, die ein Haushalt benötigt, um mit den Finanzen auszukommen. Wie schon 2011 habe sich das Risiko, in eine Überschuldungssituation zu kommen, insbesondere durch die Steigerung der Lebenshaltungskoten für Energie und Wärme sowie Mietpreissteigerungen weiter erhöht. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, Rücklagen zu bilden sinke, so dass jede unvorhergesehene Ausgabe zu einer Verschuldung führen könne. Von der Überschuldung sei häufig nicht nur der Schuldner selbst, sondern oft auch die ganze Familie in ihrer Existenz gefährdet.

Insgesamt gab es 303 Beratungsfälle (105 Basisberatungen, 139 Basis- und Intensivberatungen sowie 59 Anfragen ohne weitere Beratung). Geholfen wurde nicht nur in den AWO-Räumen in Wolfenbüttel (Im Kamp 3), einmal im Monat gibt es das Angebot auch im Schöppenstedter Rathaus. Drei bis fünf Beratungen werden dort durchschnittlich wahrgenommen. Die meisten beratenen Empfänger nach Leistungen des SGB II oder SGB XII sind zwischen 31 und 40 Jahre alt (79). Mit 119 Personen stellt die Gruppe der Singles den Löwenanteil. Die Höhe der Schulden beträgt in den meisten Fällen bis 15000 Euro. Versandhausschulden liegen hier vorn vor Schulden bei Kommunikationsanbietern. Beendet wurden im Berichtsjahr 157 Fälle. In 116 Fällen sei es gelungen das Girokonto zu erhalten.

Nach spätestens vier Wochen wird den Leistungsempfängern eine Erstberatung (Zeitfenster eine Stunde) durch einen der drei Berater der AWO angeboten. Für die Basisberatung stehen fünf Stunden (unter Anrechnung der einen Stunde aus der Erstberatung) zur Verfügung. Eine Intensivberatung kann nach vorheriger Bewilligung durch Jobcenter oder Landkreis folgen. Hier wurden durchschnittlich 17,5 Stunden veranschlagt. Ratsuchende unter 25 Jahren erhalten spätestens eine Woche nach der Überweisung durch die Leistungsstelle einen ersten Beratungstermin, um einen raschen Einstieg in das Beratungssystem zu gewährleisten.

Landkreis schließt rückwirkend Vereinbarung


Der Landkreis schließt rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres eine Vereinbarung mit dem Verein „Frauen- und Mädchenberatung bei sexueller Gewalt“ ab. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit stimmte in seiner heutigen Sitzung einstimmig dafür. Der Kreisausschuss hatte bereits im November 2012 beschlossen, die Beratungsaufwendungen des Vereins zu finanzieren, sofern es sich bei den betroffenen Personen um Mädchen und Frauen aus dem Landkreis handelt. 6000 Euro sind hierzu in den laufenden Haushalt bereits aufgenommen worden. Die nun verfasste Vereinbarung regelt die Form der Zusammenarbeit und die Höhe des abzugeltenden Aufwandes. Gleichzeitig verpflichtet sie den Verein, sich mit den vorhandenen Institutionen in Wolfenbüttel zu vernetzen. Da im laufenden Jahr schon Klienten aus dem Kreisgebiet betreut wurden, tritt die Vereinbarung rückwirkend in Kraft.


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