Region. Wie eine Kugel Eis in der Sonne schmilzt auch die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 dahin. Was noch nach ausreichend Zeit klingt, kann schneller vergehen als gedacht. Für das vergangene Steuerjahr gilt die Frist bis zum 31. Juli 2026 – darüber informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. in einer Pressemeldung. Auch wenn der Termin noch entfernt im Sommer erscheint, zeige die Erfahrung: Viele Steuerpflichtige unterschätzen den Aufwand und geraten dann unter Zeitdruck. Wer zu lange warte, riskiere unnötigen Stress und eventuell finanzielle Nachteile.
Wer sich professionelle Hilfe hole, könne entspannt bleiben. Wird die Steuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung erstellt, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 1. März 2027. Doch auch hier sei vorausschauendes Handeln ratsam, da die Nachfrage nach Beratungsterminen rund um den Fristablauf erfahrungsgemäß hoch sei. Liegen triftige Gründe wie eine Krankheit oder ein Umzug vor, könne man selbst eine kurze Zeitverlängerung beim Finanzamt schriftlich anfragen.
Wer muss überhaupt abgeben?
Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Für viele Arbeitnehmer ohne besondere Zusatzkonstellationen ist sie freiwillig. „Aber oft lohnend, da im Schnitt mehrere hundert Euro Rückzahlung rausspringen“, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. In bestimmten Fällen besteht eine Pflicht. Zu den häufigsten Sachverhalten zählen nicht versteuerte Einkünfte über 410 Euro im Jahr, beispielsweise aus Vermietung, Ehepaare mit den Steuerklassen 3/5 oder 4 mit Faktor sowie Einzelveranlagung, eingetragene Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte wie Werbungskosten, der Bezug von Lohnersatzleistungen über 410 Euro im Jahr, zum Beispiel Elterngeld, eine Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig mit Steuerklasse 6, Rentner mit Einkünften über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro oder schlichtweg, wenn das Finanzamt dazu auffordert.
Verspätungszuschlag droht
Wer sich nicht sicher ist, kann beim Finanzamt nachfragen. Bei einer verpflichtenden Abgabe sollte die Frist unbedingt eingehalten werden. Denn bei einer Überschreitung des Termins setzt das Finanzamt automatisch einen Verspätungszuschlag fest. Dieser beträgt ein Viertel Prozent der festgesetzten Steuer für jeden angefangenen Monat und mindestens 25 Euro pro Monat.

