Schulhof der Großen Schule soll eingezäunt werden

Ungebetene Gäste während und außerhalb der Schulzeit sollen ferngehalten werden. Allerdings fand nahezu der gleiche Antrag vor drei Jahren keine Mehrheit.

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Der Durchgang zur Großen Schule soll einen Zaun und ein Tor bekommen. Archivbild
Der Durchgang zur Großen Schule soll einen Zaun und ein Tor bekommen. Archivbild | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Das Gymnasium Große Schule hat immer wieder Probleme mit ungebetenen Gästen - während und außerhalb der Schulzeit. Bereits im Juni 2021 lag daher eine Beschlussvorlage der Verwaltung auf dem Tisch, eine Zaun- und Toranlage zwischen dem Schulhof und der Okerbrücke zu errichten. Zu einem Beschluss kam es seinerzeit nicht. Jetzt liegt ein ganz ähnlicher Antrag auf dem Tisch, der zunächst in der kommenden Woche im Schulausschuss verhandelt wird.



Bereits 2021 hatte die Schulleitung über Radfahrer und Hundebesitzer auf dem Pausenhof sowie Vermüllung nach nächtlichen Partys geklagt. Auch Beschwerden der Nachbarn wegen Ruhestörungen lagen vor. Damals - noch mitten in den Zeiten der Corona-Restriktionen - entschied sich die Politik aber anders. Die Entscheidung über die Öffnungssituation des Schulhofs der Großen Schule solle nach Beendigung der Pandemie, nach einer Evaluierung im Normalbetrieb und nach Vorliegen der Ergebnisse des Normalbetriebs getroffen werden.

Mehrfach und wiederkehrende Verstöße


Die Verwaltung begründet nun den erneuten Antrag nicht mit einer Evaluierung, dafür aber mit den "Ereignissen in der jüngsten Vergangenheit". Demnach seien insbesondere in den vergangenen Monaten auf dem Schulhofgelände sowohl während als auch außerhalb der Schulzeiten mehrfach und wiederkehrend Verstöße festzustellen gewesen, die jeweils auf ein Fehlverhalten schulfremder Personen zurückzuführen seien.

Während der Schul- und insbesondere der Pausenzeiten würden Personen den Schulhof trotz bestehenden Durchgangsverbots überqueren, um vom Rosenwall in Richtung Grüner Platz (ehemaliges Sportgelände des BV Germania Wolfenbüttel) zu gelangen oder in umgekehrter Richtung den Rosenwall zu erreichen. In mehreren Fällen seien Personen mit dem Fahrrad oder einem E-Scooter in hoher Geschwindigkeit über das Schulgelände gefahren, hätten freilaufende Hunde mit sich geführt und dadurch Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal gefährdet. Das Ansprechen dieser Personen unter Hinweis auf das rechtswidrige Verhalten werde im Regelfall ignoriert.

Schulgelände als Treffpunkt


Darüber hinaus werde das frei zugängliche Schulgelände mit einer gewissen Regelmäßigkeit in den Abendstunden und vor allem an Wochenenden für schulfremde Aufenthalte von Personen genutzt, die Müll, Unrat, Scherben und Graffitis hinterlassen sowie vereinzelt Vandalismusschäden verursachen. Einzelne Bereiche wie der Klettergarten oder der Eingang zum Direktorenhaus seien zwischenzeitlich sogar als inoffizielle „Treffpunkte“ zweckentfremdet worden, inklusive der Ablage von Möbelstücken. Die Hinterlassenschaften müssten jeweils vom Hausmeister der Großen Schule morgens vor Unterrichtsbeginn beseitigt werden.

Besonders gravierend sei ein Brandereignis gewesen, bei dem ein Müllcontainer zwischen zwei Gebäuden in Flammen aufgegangen sei. Nur durch ein schnelles Eingreifen habe Schlimmeres verhindert werden können. Das Ausmaß der vorgenannten Regelverstöße mit den benannten negativen Folgen habe nunmehr ein Ausmaß angenommen, dass die Verwaltung einen dringenden Handlungsbedarf konstatiere.

Durchgehend kein Durchgang


Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, auf der Nordseite eine Zaunanlage mit einem abschließbaren Tor zu errichten. Dieses Tor würde jeweils unmittelbar nach Schulbeginn verschlossen, sodass künftig ein Durchgang zwischen dem Grünen Platz und dem Rosenwall durchgehend nicht mehr möglich wäre. Fußgänger und Radfahrer müssten - so wie es durch das bestehende Durchgangsverbot bereits gegenwärtig regelkonform ist - über den Rosenwinkel „ausweichen“, was angesichts der kurzen Strecke und des geringen zeitlichen Aufwands zumutbar erscheine.

Durchführung in den Herbstferien?


Mit der vorgeschlagenen Maßnahme würde zumindest ein Teil der vorgenannten Problemlage gelöst; für die Schulleitung, das Lehrerkollegium und die Schülerschaft der Großen Schule hätte die faktische Umsetzung des Durchgangsverbots im täglichen Schulbetrieb eine spürbar entlastende Wirkung. Die Maßnahme soll unverzüglich umgesetzt werden, möglichst noch im Zeitraum der Herbstferien 2025. Die Entscheidung trifft der nicht öffentliche Verwaltungsausschuss am 22. September.

Der voraussichtlich benötigte Betrag (20.000 Euro) könne im laufenden Jahr außerplanmäßig im Investitionshaushalt 2025 bereitgestellt werden. Diese an der Großen Schule notwendigen Schulkosten würden im Rahmen der Schulkostenabrechnung für das Jahr 2025 gegenüber dem Landkreis Wolfenbüttel geltend gemacht.