Schulsozialarbeit: Wie lange wird der Landkreis noch zahlen?

von Jan Borner


Der Landkreis Wolfenbüttel zahlt voraussichtlich noch weiter für die Schulsozialarbeit im Kreisgebiet, obwohl es nach Auffassung des Kreises Aufgabe des Landes sei. Symbolfoto: Anke Donner
Der Landkreis Wolfenbüttel zahlt voraussichtlich noch weiter für die Schulsozialarbeit im Kreisgebiet, obwohl es nach Auffassung des Kreises Aufgabe des Landes sei. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Landkreis. Wer trägt die Kosten für die Schulsozialarbeit? Nach Ansicht des Kreistages sei das eigentlich Aufgabe des Landes. Da die Entscheidung über die Kostenübernahme auf Landesebene aber noch immer auf sich warten lässt, werden nun schon seit mehreren Jahren die sozialpädagogischen Stellen an den Grundschulen und der IGS Wallstraße vom Landkreis befristet. Auch in diesem Jahr soll noch keine Entscheidung des Landes zur Kostenübernahme fallen. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat sich deshalb nun für eine unbefristete Weiterführung der sozialpädagogischen Stellen an den Schulen ausgesprochen, unabhängig davon, ob das Land die Kosten übernehmen wird, oder der Landkreis auch weiterhin für die Stellen zahlt.

In der IGS Wallstraße und in den Grundschulen im Kreisgebiet wurden vom Landkreis bereits vor mehreren Jahren sozialpädagogische Stellen etabliert. Seitens der Politik wurde die grundsätzliche Notwendigkeit für Sozialarbeit im Regelbetrieb dieser Schulen nämlich eindeutig bejaht, auch wenn der Landkreis sich für die Finanzierung der Stellen eigentlich nicht verantwortlich sieht. Seit 2013 wurden die Stellen vom Landkreis deshalb immer wieder auf einen bestimmten Zeitraum befristet, nämlich stets mit der Hoffnung, dass das Land bald entscheide, für welche Teile der Schulsozialarbeit es als Kostenträger zuständig ist und dann bald die Finanzierung der Stellen übernehme. Zuletzt wurde eine Entscheidung für dieses Jahr erwartet. Wie nun aber dem Landkreis mitgeteilt wurde, sei mit einem Entschluss erst im Laufe des nächsten Jahres zu rechnen. Der Landkreis Wolfenbüttel legte deshalb zunächst den Beschlussvorschlag vor, dass die Befristung der sozialpädagogischen Stellen um ein weiteres Jahr, also bis Ende 2016 erweitert werde. Natürlich abermals mit der Hoffnung, das Land könnte dann ab 2017 die Finanzierung der Stellen übernehmen.

Genug von der ständigen Befristung


Die SPD-Fraktion hat von der ständigen Befristung der Stellen nun allerdings genug. Sie stellte deshalb in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses den Antrag, die sozialpädagogischen Stellen in den Grundschulen und der IGS Wallstraße zu entfristen, und zwar unabhängig davon, ob das Land die Kosten übernehmen wird, oder der Landkreis auch weiterhin für die Stellen zahlt. Es solle so ein klares Zeichen gesetzt werden, dass die Sozialarbeit ein fester Bestandteil der Schulen sei. Die Finanzierungsfrage könne dann auch noch später geklärt werden, so die SPD-Fraktion. Auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen unterstützten den Antrag. So erklärte Holger Barkhau (Bündnis 90/Die Grünen), dass er die befristeten Stellen für unvertretbar halte.

Unverzichtbare Stellen


Fraktionsübergreifend herrscht Einigkeit darüber, dass die in Frage stehenden sozialpädagogischen Stellen unverzichtbar seien, gerade zurzeit, wo sie auch für viele Flüchtlingskinder an den Schulen von Bedeutung seien. Seitens der CDU und auch von Landrätin Christiana Steinbrügge wurde allerdings die Sorge geäußert, dass falls der Landkreis die Stellen unbefristet übernimmt, das Land dann womöglich keinen Handlungsbedarf mehr sehe und die Finanzierung nie übernehme.

Empfehlung des Jugendhilfeausschusses


Mit knapper Mehrheit sprach sich der Jugendhilfeausschuss schließlich dennoch für eine Entfristung der sozialpädagogischen Stellen aus. Ein Vorschlag, der nun in noch weiteren Ausschüssen beraten wird.


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