Schünemann: “DIE LINKE” wird weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet




[image=46601]Die Partei DIE LINKE. wird in Niedersachsen, wie auch im Bund und in weiteren Bundesländern, vom Verfassungsschutz beobachtet. In einer Presseerklärung des Innenministeriums heißt es hierzu, ungekürzt und unkommentiert:

“Namhafte Teile der Partei verfolgen linksextremistische, das heißt verfassungsfeindliche Bestrebungen. Das ergibt sich u. a. aus ihren Publikationen sowie aus den Äußerungen ihrer Funktionäre. So strebt DIE LINKE. eine grundlegende Umgestaltung der wirtschaftlichen und politischen Ordnung an. In ihrem Programm heißt es dazu, dieser Prozess werde auch von „Umwälzungen mit revolutionärer Tiefe gekennzeichnet sein”. Ausweislich der Bundesvorsitzenden LÖTZSCH ist das (Fern-)ziel dieses gesellschaftlichen Transformationsprozesses der Kommunismus (Beitrag vom 03.01.2011), das heißt eine mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Staats- und Gesellschaftsordnung. Die Bundesvorsitzende wurde in ihrem Ansinnen u. a. auch durch den niedersächsischen Landeschef der Partei DIE LINKE., Dr. Manfred Sohn, unterstützt.

Ein Teil der Partei will die Bedeutung und Funktion der Parlamente einschränken. DIE LINKE. duldet und fördert die offen extremistischen Strömungen innerhalb der Partei, wie zum Beispiel die Kommunistische Plattform (KPF), das Marxistische Forum, die Sozialistische Linke (SL), die Antikapitalistische Linke (AKL) oder die Arbeitsgemeinschaft Cuba Si. Mitglieder dieser offen extremistischen Strömungen gehören zudem dem Parteivorstand an. Teile der Partei DIE LINKE. arbeiten mit Linksextremisten im In- und Ausland zusammen. So pflegen sie Kontakte zu gewaltbereiten Autonomen und unterstützen terroristische Organisationen wie die PKK. DIE LINKE. lässt eine klare Distanzierung von der Diktatur der DDR vermissen und manche ihrer Funktionäre rechtfertigen den Mauerbau.

Zu diesem Gesamtergebnis kommt im Übrigen auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21.Juli 2010. Es weist insofern ausdrücklich darauf hin, dass das Selbstbestimmungsrecht der Parteien seine Schranke in der Entscheidung des Grundgesetzes für eine streitbare Demokratie findet. In seinem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht mit dem Prinzip der streitbaren Demokratie auch die Beobachtung von Spitzenfunktionären und Abgeordneten grundsätzlich für zulässig erklärt, weil sie maßgeblich das Bild und die politische Ausrichtung der Partei bestimmen. Es dürften insofern sogar Daten über Abgeordnete gespeichert werden, die selbst keine verfassungsfeindlichen Äußerungen oder Aktivitäten an den Tag legen. Der Grundsatz des freien Mandats stehe dem nicht entgegen.

Vor diesem Hintergrund hält auch das Bundesverwaltungsgericht eine Beobachtung der Partei DIE LINKE. durch den Verfassungsschutz für erforderlich.

Beobachtungsobjekt des Niedersächsischen Verfassungsschutzes im Sinne des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes ist die Partei als solche, nicht einzelne Mitglieder oder Abgeordnete. In diesem Sinne beobachtet der Niedersächsische Verfassungsschutz Einzelpersonen, wie zum Beispiel Abgeordnete nicht zielgerichtet und personenbezogen. Insofern setzt der Verfassungsschutz auch nachrichtendienstliche Mittel nur generell gegen die Partei, aber nicht zielgerichtet gegen Abgeordnete ein.

Es werden allerdings einzelne Äußerungen und Aktivitäten von Abgeordneten, die für die Bewertung der Partei relevant sind, durch die Behörde erhoben und gespeichert. Personenakten werden über Abgeordnete jedoch nicht geführt.
Das Erheben und Speichern personenbezogener Daten von Abgeordneten erfolgt in Niedersachsen strikt nach den gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze.
Innenminister Schünemann hält fest: „Die Beobachtung verfassungsfeindlicher Parteien gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes. Das ist ein Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie, die im Grundgesetz statuiert ist.”


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