Wolfenbüttel. Auf der L495 zwischen Halchter und Adersheim kam es in der Vergangenheit immer wieder zu schweren und auch tödlichen Unfällen. In den vergangenen Jahren wurden durch die Unfallkommission einige Maßnahmen angeregt, die scheinbar zur Beruhigung der Lage geführt hatten. Doch Ende Mai kam es zum bereits zweiten schweren Unfall in diesem Monat. Bereits im November letzten Jahres hatte es zwei weitere größere Unfälle gegeben. regionalHeute.de nahm dies zum Anlass, sich erneut mit dem Thema zu beschäftigen.
Im Jahr 2023 wurden im Bereich der Autobahnanschlussstelle der A36 Tempo 60 und ein Abbiegeverbot im Bereich des Oderwaldparkplatzes eingeführt. Wie die Polizei auf Anfrage mitteilt, hätten sich diese Maßnahmen bewährt. Dennoch ist die Anzahl der Unfälle seit unserer letzten größeren Berichterstattung zu diesem Thema nach wie vor hoch.
90 Unfälle seit 2022
In den Jahren 2022 bis 2025 wurden im Verlauf der L495 zwischen den Kreuzungen bei Halchter (L495 / L615) und Adersheim (L495 / K80 / K90) 90 Unfälle verursacht, heißt es seitens der Polizei. Davon 17 Unfälle mit Personenschaden beziehungsweise 36 Wildunfälle. Zur Feststellung möglicher Unfallhäufungen würden gemäß des Merkblattes zur Unfallkommission außerorts allerdings nur Unfälle mit Personenschaden berücksichtigt, entweder punktuell an Einmündungen und Kreuzungen oder im Verlauf der Strecke. Dies habe bereits vor zirka 20 Jahren zur Einführung von Tempo 80 auf der gesamten Strecke und dem Überholverbot geführt.
Punktuelle Unfallhäufungsstellen habe es dann später an der Einmündung des Oderwanderweges und an der A36 Anschlussstelle Wolfenbüttel-Süd gegeben. An der Einmündung Oderwanderweg habe es von 2022 bis 2025 acht Unfälle gegeben, der letzte im April 2024. Zwei Unfälle mit Personenschaden waren im April 2022 ein Unfall mit Leichtverletzten durch das bekannte Szenario „Auffahren auf wartenden Linksabbieger“ und der tödliche Unfall mit einem querenden Radfahrer Anfang Oktober 2022.
Keine Unfallhäufung mehr am Knoten
Nach Umsetzung des Verbotes der Einfahrt von der L495 in den Oderwanderweg am 6. April 2023 seien keine Unfälle mehr im Zusammenhang mit dem Abbiegen in den Oderwanderweg, dem auffälligsten Unfallhergang zuvor, verursacht worden. Für die Jahre 2022 bis 2025 liege an diesem Knoten keine Unfallhäufung mehr vor.
Die Autobahnanschlussstelle zur A36 wird von der Polizei geteilt betrachtet. In Richtung Bad Harzburg habe es zwischen 2022 und 2025 sechs Unfälle gegeben, der letzte im Juni 2024. Bei drei Unfällen gab es Leichtverletzte, in zwei Fällen durch Fehler beim Linksabbiegen und im anderen infolge einer Vorfahrtsmissachtung. Nach der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 Km/h am 16. Mai 2023 wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt lediglich zwei Unfälle mit (leichtem) Personenschaden verursacht, je einmal durch Fehler beim Linksabbiegen beziehungsweise Missachtung der Vorfahrt.
In Richtung Braunschweig gab es von 2022 bis 2025 fünf Unfälle, der letzte im März 2025. Vier Unfälle gab es mit Leichtverletzten, in drei Fällen infolge einer Vorfahrtsmissachtung und in einem durch Fehler beim Linksabbiegen. Nach der Einführung von Tempo 60 wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt auch hier lediglich zwei Unfälle mit (leichtem) Personenschaden verursacht, in beiden Fällen durch Vorfahrtsverletzungen des von der A36 einbiegenden Verkehrs.
Keine erneute Befassung
Gemäß der entsprechenden Regelwerke zur Feststellung von Unfallhäufungen außerhalb geschlossener Ortschaft liege für die Jahre 2022 bis 2025 an der gesamten Autobahnanschlussstelle daher keine Unfallhäufung mehr vor. Turnusmäßig erfolge im 1. Quartal jeden Jahres eine Recherche möglicher aktueller Unfallhäufungen, bei denen die genannten Bereiche nicht in Erscheinung getreten sind. Die Unfallkommissionsarbeit an den genannten Stellen habe sich daher seit 2022 auf die Dokumentation und Analyse der Unfalllage beschränkt, da keine Unfallhäufung mehr festzustellen und somit auch keine erneute Befassung mit diesen Punkten erforderlich sei, heißt es seitens der Polizei.
Aus polizeilicher Sicht hätten sich die getroffenen Maßnahmen bewährt, da sie die Unfallhäufungsstellen entschärft haben, wobei sowohl die Verkehrsüberwachung als auch die Analyse der Unfalllage fortgesetzt würden. Die im Mai dieses Jahres aufgenommenen Unfälle seien nicht im Bereich dieser ehemaligen Häufungsstellen verursacht worden. Der Unfall vom 27. Mai sei an der Ausfahrt des Oderwaldparkplatzes verursacht worden. Diese liegt nicht im Bereich des Knotenpunktes beziehungsweise der Unfallhäufungsstelle, sondern über 180 Meter von der Fahrbahnachse des Oderwanderweges entfernt.
Bleibt die Frage, inwiefern Tempolimit und Überholverbot durchgesetzt werden können. Im Jahr 2025 habe es insgesamt elf polizeiliche Kontrollen auf der geraden Strecke westlich des Oderwald-Parkplatzes und eine in Höhe der Anschlussstelle Wolfenbüttel-Süd gegeben. Hinzu kämen zwei Kontrollen durch den Landkreis Wolfenbüttel ebenfalls im Bereich der Anschlussstelle, berichtet die Polizei.
"Fahrer kümmern sich nicht um Regeln"
Konkrete Zahlen zu den Ergebnissen gibt es zwar nicht, aber eine klare Einschätzung seitens der Polizei: Nach polizeilichen Feststellungen aufgrund der jeweils maximalen Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit bei den einzelnen Kontrollen von mehr als 20 km/h in 50 Prozent beziehungsweise im Bereich von 30 km/h in 25 Prozent der Fälle, könne gesagt werden, dass auf unseren Straßen immer noch eine erhebliche Zahl von Autofahrern unterwegs sei, die sich nicht um Regeln oder die Verkehrssicherheit anderer Verkehrsteilnehmer kümmere beziehungsweise nicht in der Lage sei, das Risiko für sich selbst einzuordnen.
Eine immer mal wieder geforderte stationäre Messanlage hält die Polizei dagegen für wenig zielführend. Auf der L495 habe man wie beschrieben auch ein „linienhaftes“ Problem, bei dem eine „punktuelle“ Überwachung auch nur eine räumlich beschränkte Wirkung hätte. Flexible Überwachung an verschiedenen Stellen im Streckenverlauf sei daher sinnvoller.
Überwachung Überholverbot nicht recherchierbar
Wenig sagen könne man dagegen zur Überwachung des Überholverbotes. Dies erfolge im Rahmen von Streifenfahrten, wobei dabei festgestellte Verstöße nicht nach einzelnen Feststellungsorten dokumentiert würden und somit nicht recherchierbar seien.