Sickte: Urteil aufgrund der Veruntreuung von Geldern wurde gesprochen - Samtgemeinde Sickte bezieht Stellung

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| Foto: Marc Angerstein



In der Samtgemeinde Sickte wurden Gelder durch einen ehemaligen Mitarbeiter in gehobener Position veruntreut. Lange wurde hierüber spekuliert, getuschelt und hinter vorgehaltener Hand gesprochen. WolfenbüttelHeute.de berichtete erstmalig im September 2012 über den Verdacht, nachdem unsere Redaktion Informationen erreichten. Heute bezieht die Samtgemeinde Sickte erstmals offiziell Stellung und bestätigt sowohl die Ermittlungen, als auch die Tatsache der Veruntreuung und informiert über das Urteil. Wir veröffentlichen die Pressemitteilung an dieser Stelle unkommentiert und ungekürzt.
Gemeinsame Stellungnahme der Samtgemeindebürgermeisterin Petra Eickmann-Riedel, der Fraktionsvorsitzenden im Samtgemeinderat Uwe Schäfer (CDU), Christian Müller (SPD), Christiane Wagner-Judith (Bündnis´90/Die Grünen) 

Mit großer Bestürzung haben wir im Frühsommer 2012 zur Kenntnis genommen, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig Ermittlungen gegen einen ehemaligen Kollegen Samtgemeindeverwaltung Sickte in gehobener Position mit dem Vorwurf der Veruntreuung aufgenommen hatte.

Hinweisende Informationen über eine mögliche Veruntreuung von Geldern waren im zeitlichen Vorfeld von der Verwaltung selbst an die Staatsanwaltschaft erfolgt.

Der ehemalige Kollege in gehobener Position hatte im Rahmen eines durch die Samtgemeinde Sickte beauftragten Projektes Zahlungen der Samtgemeinde Sickte auf ein Konto einer Einrichtung anweisen lassen, auf das er Zugriff hatte. Der ehemalige Kollege in gehobener Position ließ zudem einen höheren Betrag anweisen, als in dem Projekt vertraglich vereinbart war. Der Sitz dieser Einrichtung liegt nicht auf dem geografischen Gebiet der Samtgemeinde Sickte, die Einrichtung hat keinerlei Beziehungen personeller, vertraglicher, wirtschaftlicher oder rechtlicher Art mit der Samtgemeinde Sickte.

Die Ansprüche der Samtgemeinde Sickte wurden umgehend nach Bekannt werden der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen durch einen Anwalt festgestellt und gesichert. Dadurch konnte ein großer finanzieller Schaden verhindert werden. Mittlerweile werden die veruntreuten Gelder in Raten zurückgezahlt. Inzwischen liegt der Samtgemeinde Sickte die Gerichtsentscheidung vor.

Da es sich um einen Vergehens-Tatbestand handelte, konnte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl mit eingeschränkten Sanktionen (laut § 407 Abs. 2 StPO) erlassen. Der Strafbefehl wird wirksam, wenn der Angeklagte nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegt. Dies ist nicht erfolgt. Somit ist der Strafbefehl rechtskräftig.

Da in der Öffentlichkeit schon mehrere Namen mit der Veruntreuung in Verbindung gebracht worden sind, können wir jedoch bestätigen, dass derzeitige Mitarbeiter der Samtgemeindeverwaltung mit der Veruntreuung nichts zu tun haben. Samtgemeindeverwaltung und Politik arbeiten mit Hochdruck daran, die fehlerhaften Verwaltungsabläufe, die innerhalb der Samtgemeindeverwaltung den vorgenannten Missstand unwissentlich befördert haben, aufzuklären.

Die gewonnenen Erkenntnisse werden in das Risikomanagement der Samtgemeindeverwaltung integriert, um eine Wiederholung auszuschließen.


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