Zum geplanten Beitritt Niedersachsens zur gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen erklärt der stellvertretende rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Grant Hendrik Tonne:
„CDU und FDP vernachlässigen die gebotene Sorgfalt bei der Vorbereitung des Einsatzes elektronischer Fußfesseln. Obwohl rechtliche Fragen noch nicht abschließend geklärt sind, will die Koalition den Beitritt zum Staatsvertrag für die länderübergreifende Kooperation durch die parlamentarischen Gremien peitschen.
Der Vertrag ist an mindestens zwei Stellen datenschutzrechtlich unklar und lässt Raum für Interpretationen. Wann sind Daten zu löschen? Wer ist berechtigt, Überwachungsdaten zu nutzen? Diese Fragen sind nicht eindeutig geklärt. Es bleibt Raum für Zweideutigkeiten.
Ein bei der Sitzung des Rechtsausschusses am (heutigen) Mittwoch gestellter Antrag der SPD-Fraktion, eine schriftliche Anhörung mit externen Experten durchzuführen, wurde dennoch von der Koalition mit dem Hinweis abgelehnt, man wolle den Staatsvertrag nächste Woche abschließend beraten. Wenn es später Fehler geben sollte, könne man den Vertrag ja immer noch kündigen.
Wir halten dieses übereilte Vorgehen ohne intensive Beratung für unangemessen. Eine abschließende Einschätzung ist auf dieser Grundlage ehrlicherweise nicht möglich. Die Einführung der elektronischen Fußfessel verlangt nach einer rechtlich einwandfreien Überwachungsinfrastruktur. Angesichts offener Fragen auf den Rat von neutralen Sachverständigen zu verzichten, ist fahrlässig.“
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