Wolfenbüttel. Im kommenden Jahr wird die Straßenreinigung in der Stadt günstiger. Je nach Reinigungsklasse wird es bis zu 4,3 Prozent günstiger.
Für den laufenden Meter sinkt die Gebühr in Reinigungsklasse 1 und 2 (Hauptverkehrsstraße) von 3 Euro auf 2,87 Euro. In Fußgängerzonen (Klasse 3) werden statt 16,05 Euro künftig 15,80 Euro fällig.
Im Zuge der jüngsten Ratssitzung wurde auch eine Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung beschlossen. In der Vergangenheit hat insbesondere die Regelung des § 6 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung zu Irritationen bei den Bürgern und zu erheblichem zusätzlichen Verwaltungsaufwand geführt. So musste die Stadt Wolfenbüttel im Rahmen einer Beschwerde eines Bürgers aufgrund der vorhandenen missverständlichen Regelung zur Reinigungsunterbrechung von Amts wegen Ausfallzeiten ermitteln. Dies stellte sich als sehr problematisch und im besonderen Maße aufwendig dar. Das Gericht empfahl in diesem Zusammenhang eine Neuformulierung im Sinne der Rechtsklarheit, wann Gebühren im Falle von Ausfallzeiten erstattet oder nicht erstattet werden.
Mit der Änderung der Formulierung in Absatz 2 wäre somit konkret geregelt, dass bei von der Stadt nicht zu vertretenden Reinigungsausfällen (insbesondere bei Schneefall) auch über einen Monat hinaus kein Anspruch auf Gebührenminderung besteht.
In sonstigen Fällen (bei Reinigungsausfällen über einen Monat hinaus und von der Stadt zu vertreten) besteht gemäß § 6 Absatz 3 nunmehr Anspruch auf Gebührenerstattung, die allerdings beantragt werden muss. In den Fällen, in denen die Reinigungsausfälle durch Straßenbaumaßnahmen über einen Monat hinaus verursacht werden, wird die Gebührenerstattung wie bisher automatisch vorgenommen.

