Tanzverbot am Karfreitag: Verstaubtes Gesetz oder nötige Ruhepause?

von Christina Balder




Wolfenbüttel. Wer tanzen will, hat Pech gehabt, jedenfalls zwischen Gründonnerstag und Karsamstag. Dann gilt das gesetzliche Tanzverbot, das wegen des kirchlichen Feiertags öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt. Das Verbot ist umstritten, auch in der Region. Während Kirchenvertreter daran festhalten, kritisieren die Jungen Liberalen (JuLis) Wolfenbüttel es als nicht mehr zeitgemäß.

Die JuLi-Kreisvorsitzende Luisa Alpers sagt, sie wolle gläubige Christen nicht am Gedenken hindern. Sie weist jedoch darauf hin, dass Nicht-Gläubige durch das Verbot "enorme Freiheitseinschränkungen" hinnehmen müssten. Schließlich sei das Tanzverbot in Niedersachsen eines der restriktivsten bundesweit: von Gründonnerstag bis Karsamstag darf nicht bei öffentlichen Veranstaltungen getanzt werden. "Wir JuLis respektieren alle religiösen Werte ohne Vorbehalte", sagt Alpers. "Dennoch finden wir es falsch, wenn in einem weltanschaulich neutralen Staat ein Gedenken durch Tanzverbote erzwungen wird."

Kirchenvertreter beider Konfessionen in der Region schlagen gemäßigte Töne an. Uta Hirschner, die Pröpstin der evangelischen Propstei Braunschweig, ist sich mit ihrem katholischen Kollegen Reinhard Heine einig: Beide schätzen das Tanzverbot als Angebot, inne zu halten und zur Ruhe zu kommen. "So eine Unterbrechung in Sachen Konsum und Halligalli total kann auch allen nur gut tun", sagt Heine. Man könne allerdings fragen, ob Gesetzesregelungen der einzige Weg sind, etwas Wichtiges zu bewahren.
Hirschner befürchtet:  "Die Gesellschaft beraubt sich der eigenen Wurzeln, wenn sie das Christliche ins Private abdrängt." Denn nach wie vor sei die Gesellschaft in Deutschland durch das Christentum geprägt, meint auch Heine. "Vielen Menschen ist es auch wichtig, diese Tage in besonderer Weise begehen zu können", sagt er.

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