Tod im Rettungswagen: Todesursache kann nicht ermittelt werden

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Ob ein 80-Jähriger infolge des Unfalls starb, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Foto: Alexander Dontscheff
Ob ein 80-Jähriger infolge des Unfalls starb, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Foto: Alexander Dontscheff | Foto: Dontscheff

Wolfenbüttel. Im August des vergangenen Jahres kam ein Mann ums Leben, nachdem auf der Kreuzung Neuer Weg/Ecke Mittelweg ein Rettungswagen und ein Porsche miteinander kollidierten. Der 80-Jährige befand sich zum Unfallzeitpunkt im hinteren Teil des Rettungswagens.


Lange wurde versucht zu ermitteln, ob der Mann infolge des Unfalls starb oder aufgrund seiner Erkrankung. Er wurde zum Zeitpunkt des Unfalls, bei dem der Rettungswagen auf die Seite geschleudert wurde, reanimiert. Nun, mehr als ein Jahr später, teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass laut Obduktionsgutachten nicht mehr festgestellt werden könne, dass das Opfer bei einem ungestörten Transport ins Krankenhaus wesentlich länger gelebt beziehungsweise überlebt hätte.Daher wurde wegen des nicht nachweisbaren Zurechnungszusammenhanges keine fahrlässige Tötung angeklagt.

Weiter teilt Julia Meyer von der Staatsanwaltschaft mit, dass in derAngelegenheit am 8. Oktober 2018 Anklage zum Amtsgericht Wolfenbüttel erhoben worden ist.Dem 61-jährigen Angeschuldigten wird in der Anklage eine Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit zweifacher fahrlässiger Körperverletzung zur Last gelegt.

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