Wolfenbüttel. Spielhallen sind im Innenstadtbereich offenbar nicht gern gesehen und seitens der Stadtverwaltung möchte man sie wohl lieber heute als morgen verbannen. Doch so einfach ist es nicht. Und so öffnet demnächst die nächste Spielothek in der Wolfenbütteler Innenstadt.
In diesem Jahr rechnet die Stadt Wolfenbüttel mit Vergnügungssteuer-Einnahmen von etwa 600.000 Euro. Und dennoch scheint diese Art des Etablissements nicht gern gesehen. Um zu vermeiden, dass sich eine Spielothek wieder im Innenstadtbereich ansiedelt, hat die Stadt kürzlich sogar das Gebäude in der Okerstraße 22 gekauft. Bis 2017 war hier die kleine Spielhalle angesiedelt, blieb aber nach einem Brand jahrelang ungenutzt. Um zu verhindern, dass der Betreiber von einem möglichen Bestandsschutz Gebrauch macht und seine Spielhalle am selben Ort wiedereröffnet, sollte das Gebäude in den Besitz der Stadt übergehen.
Neue Spielhalle eröffnet
Doch dieser Plan scheint nun nicht ganz aufzugehen. Nur wenige Meter weiter soll jetzt eine neue Spielhalle eröffnen. In der Okerstraße 4 (ehemals La Bodega) laufen bereits die Umbaumaßnahmen. Ein Schild an der Eingangstür verrät: Der ehemalige Betreiber der kleinen Spielhalle öffnet dort eine neue Spielothek und sucht für den Betrieb zum Ende des Monats Mitarbeiter.
Stadt rechtlich machtlos
In der Stadtverwaltung muss man dieses Vorhaben nun hinnehmen. Man wäre an die Vorgaben des Niedersächsischen Spielhallengesetzes gebunden. Da der Standort den Vorgaben des Niedersächsischen Spielhallengesetzes (NSpielhG) an diesem Standort entspricht, könne die Genehmigung nicht verweigert werden, wie Stadtsprecher Thorsten Raedlein auf Nachfrage von regionalHeute.de erklärt. Damit meint der Stadtsprecher, dass der Abstand zur nächsten Spielhalle mehr als 100 Meter beträgt, so wie es in § 4 des NSpielhG vorgegeben ist.
Rat beschließt Steuererhöhung
Dass Spielhallen in der Stadt gar nicht gern gesehen werden, machte unter anderem der Grünen-Ratsherr Leonhard Pröttel vor einigen Wochen deutlich. Im Rahmen der politischen Beratungen, ob die Vergnügungssteuer erhöht werden soll, erklärte dieser, dass Spielhallen keinen kulturellen oder unterhaltenden Wert hätten, sondern auf Kosten der Schwächsten von Spielsucht profitierten. Die geplante Erhöhung der Vergnügungssteuer solle diese Geschäftsmodelle unattraktiv machen – ihr Verschwinden wäre aus seiner Sicht kein Verlust.
Die CDU-Fraktion warnte, dass eine Erhöhung der Vergnügungssteuer Spielstättenschließungen nach sich ziehen könnte. Neben weiteren Abgaben wie Mehrwert- und Gewerbesteuer, gesetzlichen Vorgaben und Personalkosten sei die Belastung für Betreiber bereits hoch. Eine Anpassung der Steuer lehnte die Fraktion ab – nicht aus Sympathie für Spielhallen, sondern um die jährlichen Einnahmen von rund 600.000 Euro für die Stadtkasse zu sichern.
Der Rat stimmte am Ende mehrheitlich für die Erhöhung der Vergnügungssteuer von 20 auf 25 Prozent. Die Stadtverwaltung erhofft sich dadurch eine Steigerung der Einnahmen um 150.000 Euro.