Unternehmen äußern Dank - Bereits 660.000 Euro lokale Soforthilfen bewilligt

Insgesamt 270 Anträge auf Soforthilfe aus dem lokalen Solidarfonds sind bislang eingegangen, 660.000 Euro seien bewilligt worden und werden noch vor Ostern überwiesen.

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Mit einem Brief bedankt sich der Unternehmer Michael Grunenberg bei den Geldgebern der Soforthilfe in der Corona-Krise.
Mit einem Brief bedankt sich der Unternehmer Michael Grunenberg bei den Geldgebern der Soforthilfe in der Corona-Krise. | Foto: Werner Heise

Wolfenbüttel. Insgesamt zwei Millionen Euro Soforthilfe stellen die Stadt und der Landkreis Wolfenbüttel gemeinsam mit der Jägermeister-Familie Mast für in der Corona-Krise in Not geratene lokale Unternehmen in einem Solidarfonds zur Verfügung. Ein einmaliger Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Und die Hilfe kommt schnell an, wie erste Reaktionen von Unternehmern zeigen.


So bedankt sich beispielsweise die in Schöppenstedt ansässige Druckerei Grunenberg in einem Offenen Brief und schreibt: "[...], die Wirtschaft ist in eine Art Schockstarre gerutscht, für alles hat man keine Blaupause. Von daher ist die regionale Coronahilfe eine gute Idee und eine noch bessere Hilfe für unsere Betriebe." Nach nur drei Tagen Bearbeitungszeit und einer Bewilligung am Samstagvormittag habe man bereits am Dienstagmorgen das Geld auf dem Konto gehabt. Auch so könnten politische Prozesse umgesetzt werden, selten, aber es ginge. Und so bedankt sich Geschäftsführer Michael Grunenberg auch im Namen seiner Mitarbeiter für diese Hilfe.

Auf Facebook bedankte sich zudem Markus Hildebrandt, Geschäftsführer des Hosen und Jeans Hauses in der Wolfenbütteler Fußgängerzone. Auch sein Unternehmen hatte die lokale Soforthilfe beantragt und bewilligt bekommen.

660.000 Euro bereites bewilligt


Insgesamt 270 Anträge auf die Soforthilfe sind bislang bei der Stadt Wolfenbüttel eingegangen, 660.000 Euro seien bewilligt worden und werden noch vor Ostern überwiesen. Das teilte Pressesprecher Thorsten Raedlein auf Anfrage unserer Online-Zeitung mit.

Die Höhe der Hilfe orientiert sich an der Zahl der Beschäftigten im Unternehmen. Bei bis zu drei Vollzeitbeschäftigten können bis zu 10.000 Euro ausgezahlt werden, bei bis zu fünf sind es bis zu 15.000 Euro, bei bis zu zehn bis zu 20.000 Euro und bei über zehn Vollzeitstellen bis zu 30.000 Euro. In begründeten Einzelfällen können Fördermittel bis zu 50.000 Euro auch unabhängig von der Beschäftigtenzahl gezahlt werden. Über die Anträge entscheidet eine dreiköpfige Förderkommission.

"Die Härtefälle stehen im Fokus"


Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe, auch Künstler, gestellt werden, die eine Betriebs- oder Arbeitsstätte im Landkreis Wolfenbüttel haben, vornehmlich Gastronomie und Einzelhandel. Ausgenommen sind Unternehmen, die von den Schließungsverfügungen nicht unmittelbar betroffen sind, wie zum Beispiel Apotheken, Bäckereien, Drogerien oder Lebensmittelgeschäfte. „Beim Solidarfonds Wolfenbüttel stehen die Härtefälle im Fokus, die jetzt akut Hilfe benötigen“, betonen Landrätin Christiana Steinbrügge und Bürgermeister Thomas Pink. Ausgenommen sind daher außerdem Filialbetriebe überörtlich agierender Unternehmen, auch Gastronomie- und Einzelhandels-Filialen, nicht jedoch Franchise-Betriebe, die von Selbstständigen betrieben werden. Anträge von sozialen oder karitativen Einrichtungen hinsichtlich ihres wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs können ebenfalls gestellt werden.

„Wir verzichten bei der Beantragung bewusst auf mehrblättrige Formulare“, erklären Landrätin und Bürgermeister. Nötig ist lediglich eine eigene Schilderung der Situation sowie ein ausgefülltes und unterschriebenes Selbsterklärungsblatt. Die Darstellung der eigenen Situation sollte trotzdem so präzise wie möglich geschehen, damit schnell über eine finanzielle Hilfe entschieden werden kann. „Wir erwarten hier ebenso Ehrlichkeit wie auch zuvor unternommene Versuche, selbst für Liquidität zu sorgen“, so Steinbrügge und Pink. So hat jeder steuerpflichtige Selbstständige sowie jedes Unternehmen zum Beispiel die Möglichkeit, Steuerstundungen oder die Korrektur von Vorauszahlungen beim Finanzamt zu beantragen, um Liquidität zu erhalten. Ausdrücklich nicht ausgeschlossen ist die vorherige Inanspruchnahme von Bundes- oder Länderfördermitteln. Hier kann der Solidarfonds ergänzend helfen, sollten diese Mittel schon aufgebraucht sein.

Weitere Informationen zum Solidarfonds Wolfenbüttel, die erforderlichen Formulare und Hinweise zum Antrag sowie weitere wichtige Informationen für Unternehmer und Gewerbetreibende sind auf der Internetseite der Stadt unter www.wolfenbuettel.de/coronahilfe abrufbar.


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