Vorsicht auf den Straßen: Es Beginnt die Herbsternte


Die Rübenanlieferung in der Zuckerfabrik in Schladen beginnt ab dem 16. September (37. Kalenderwoche). Ungefähr zeitgleich startet auch die Maisernte. Foto: Landkreis Wolfenbüttel
Die Rübenanlieferung in der Zuckerfabrik in Schladen beginnt ab dem 16. September (37. Kalenderwoche). Ungefähr zeitgleich startet auch die Maisernte. Foto: Landkreis Wolfenbüttel | Foto: Landkreis Wolfenbüttel

Wolfenbüttel. Da die Mais- und Rübenernte in Kürze beginnt, weist der Landkreis Wolfenbüttel auf mögliche Verkehrsbehinderungen hin. Dringend seien Autofahrer um erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme gebeten.


Während der Ernte müsse mit stehendem oder langsam fahrenden Ernte- und Transportfahrzeugen gerechnet werden, die von der Straße in Feldwege oder Feldausfahrten und umgekehrt einbiegen können. Auch haben die Geräte oft Überbreite und können beim Abbiegen ausschwenken. Gerade bei typischem Herbstwetter mit Nebel, Regen und früh einsetzender Dämmerung seien diese schlecht oder spät zu erkennen. Warnhinweise und Schilder seien unbedingt zu beachten.

Trotz häufiger Reinigung verbleibt, je nach Witterung, aufgrund der hier vorherrschenden tonigen Böden ein feiner Schmutzfilm auf der Straße, der durchaus genauso rutschig werden kann. Besondere Rücksicht sei auf Personen zu nehmen, die zu Fuß auf der Straße unterwegs sind, um die Straße abzusichern oder nach Verschmutzungen wieder zu reinigen.

Viele Unfälle während der Herbsternte



Wichtig für Landwirte: Viele Verkehrsunfälle sind im Herbst nachweislich darauf zurückzuführen, dass Ernte- und Transportfahrzeuge die Straßen verschmutzen. Diese Verschmutzungen sind so schnell wie möglich vom Verursacher zu beseitigen. Passiert dies nicht, so muss dieser mit einer amtlich angeordneten Reinigungsaktion auf seine Kosten rechnen. Um Ärger zu vermeiden, sollten Landwirte also ihre Fahrzeuge vor Verlassen des Ackergrundstückes so weit wie möglich säubern. Bei verzögerter Reinigung sind Landwirte dazu verpflichtet, mit Warnschildern und Warnlampen auf die Fahrbahnverschmutzung aufmerksam zu machen.

Einige landwirtschaftliche Flächen befinden sich in gesicherten oder festgesetzten Überschwemmungsgebieten. Grundsätzlich ist hier das Lagern von Stoffen verboten, die den schadlosen Hochwasserabfluss beeinträchtigen könnten. Zusätzlich bedarf die Lagerung einer wasserrechtlichen Genehmigung. Eine Ausnahme hiervon bildet das zwischenlagern von Zuckerrüben für die Abfuhr auf den Schlägen. Die Lagerplätze für die Zuckerrüben innerhalb des Überschwemmungsgebietes sind einmalig mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel abzustimmen. Die Rübenmieten sind im Hochwasserfall durch eine Abdeckung gegen Abschwemmen zu sichern.

Auskünfte bezüglich der Gewässer erteilt die Untere Wasserbehörde der Landkreisverwaltung unter der Telefonnummer 0 53 31 / 84-378, für den Bereich Straßen der Tiefbaubetrieb unter 0 53 31 / 84-103, oder 84-310.



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