[image=5e1764d3785549ede64cd15c]In Niedersachsens Wäldern steigt die Brandgefahr. Mancherorts wird bereits die Stufe 4 (hohe Gefahr) des fünfstufigen Waldbrandgefahrenindex erreicht. Nach Auskunft der Landwirtschaftskammer Niedersachsen haben fehlende Niederschläge, starker Wind und erste intensive Sonnenstrahlen den Oberboden in unserer Region ausgetrocknet.
Leicht entzündbare Materialien wie Laub, Gras oder Pflanzenreste können bereits durch einen Funken oder eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe Feuer fangen. Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte umgehend die Polizei (Notruf 110), die Feuerwehr (Notruf 112) oder die nächstgelegene Forstdienststelle informieren.
In der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober ist es in Wald, Moor und Heide sowie in deren unmittelbarer Nähe bis etwa 100 Meter generell verboten, Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Außerhalb ausgewiesener Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf Grillplätzen ist Funkenflug strikt zu vermeiden und das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig zu löschen.
Auch Kraftfahrzeuge mit heißem Katalysator können, auf trockenem Gras stehend, Brände verursachen. Autos sind deshalb nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen. Zufahrten für Lösch- und Rettungsfahrzeuge dürfen nicht blockiert werden. Das Autofahren auf Waldwegen ist grundsätzlich nur bestimmten Personengruppen wie etwa Förstern, Waldbesitzern oder Jagdschutzbeauftragten gestattet.
Tagesaktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr gibt es unter dwd.de.
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