Weihnachtsgnade: 94 Gefangene vorzeitig entlassen




[image=5e1764c3785549ede64ccdf8]„Im Rahmen der so genannten Weihnachtsgnade wurden in diesem Jahr in Niedersachsen 94 Gefangene vorzeitig aus der Haft entlassen und können nun die Feiertage in Freiheit verbringen“, hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute in Hannover mitgeteilt.

„Weihnachten ist ein Fest der Familie und der sozialen Kontakte. Diese Zeit gemeinsam mit den Angehörigen zu erleben, hilft bei der Neuorientierung in der Gesellschaft“, sagte Busemann. Insgesamt 2.110 Hafttage, zusammen fast sechs Jahre, würden nicht vollstreckt.

Es handele sich dabei um Strafgefangene, deren Entlassung aus der Haft ohnehin in die Zeit vom 2. Dezember 2011 bis zum 3. Januar 2012 gefallen wäre. „Auf Grund der Weihnachtsgnade konnten sie bereits ab 1. Dezember auf freien Fuß gesetzt werden“, so der Minister.

Die Weihnachtsgnade wird Gefangenen auf Antrag gewährt. Voraussetzung für die vorzeitige Entlassung ist, dass sich die Gefangenen seit August 2010 in Haft befinden. Sowohl die Unterkunft, also auch der Lebensunterhalt müssen sichergestellt sein. Von der Weihnachtsgnade ausgeschlossen sind Gefangene, die wegen eines Tötungs- oder Sexualdelikts in Haft sind, während des Vollzuges eine weitere Straftat begangen haben oder schuldhaft verspätet von einem Freigang zurückgekehrt sind. Die Staatsanwaltschaft prüfe im Einzelfall, ob ein Gefangener geeignet sei.

Auch in den vergangenen Jahren wurden Gefangene in Niedersachsen im Rahmen der Weihnachtsgnade vorzeitig entlassen. Im letzten Jahr waren es 83 Gefangene.

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