Wolfenbüttel: Planung für den Ausbau der Kindertagesstätte "Kilimdum" auf dem Weg

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| Foto: Anke Donner



Durch den Bevölkerungszuwachs im Stadtteil Linden, ist der Bedarf an Kindergartenplätzen gestiegen. Der Kindergarten "Kilindum" soll deshalb vergrößert werden. Entsprechende Planungen werden nun in Auftrag gegeben.

Bereits im März hat der städtische Verwaltungsausschuss die Verwaltung beauftragt, den Kindergarten in baulicher und finanzieller Hinsicht zu prüfen. Vorausgegangen war ein Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt vom Januar diesen Jahres.

In der gestrigen Sitzung beschloss der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen, das Städtische
Gebäudemanagement mit der entsprechenden Planung zu beauftragen.

Die Planung für den Anbau einer Krippen- und einer Kindergartengruppe an das vorhandene Gebäude der Kindertagesstätte "Kilindum" im Ortsteil Linden sollen nun bis zum Herbst 2014 vorgenommen werden. Dies beschlossen die Ausschussmitglieder in der gestrigen Sitzung.

Eine Inbetriebnahme zum 1. August soll hierbei gewährleistet werden, um im Rahmen des Anmeldeverfahrens im Frühjahr 2014, die erweiterten Raumkapazitäten der Kindertagesstätte berücksichtigen zu können.

Derzeit verfügt die Kindertagesstätte über 2 Kindergartengruppen (vormittags), 2 Kindergartengruppen (nachmittags), 1 Krippengruppe und eine Hortgruppe. Mit dem Anbau könnten zwei weitere Kita-Gruppen mit den entsprechenden Funktionsräumen,  wie Betreuungs- und Schlafräumen, geschaffen werden. Die angebaute Grundfläche umfasst dann zwischen 200 - 220 Quadratmeter.

Die Baukosten betragen lt. Berechnungen des Zentralen Gebäudemanagements ca. 475.000 Euro. Von diesem Gesamtbetrag könnte eine maximale Erstattung für die Kosten der Krippengruppe durch die Niedersächsische. Landesschulbehörde in Höhe von 115.500 Euro erfolgen.

Nach dem gewünschten Anbau wären im Kindergarten "Kilindum" dann insgesamt 8 Gruppen verfügbar. Der Betrieb der Kindertagesstätte mit acht Gruppen  bedarf einer Sondergenehmigung des zuständigen Ministeriums. Das Kindergartengesetz besagt,  dass in einer Kindertagesstätte nicht mehr als fünf Gruppen untergebracht werden dürfen. Sollte doch der Bedarf bestehen, müsse dies vom Innenministerium genehmigt werden.
Das zuständige Referat des Niedersächsischen Kultusministeriums hat sich im Rahmen einer Voranfrage der Verwaltung bereit erklärt, eine entsprechende Ausnahme vorgesehenen Gruppengröße zu bewilligen.


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