Zukunft des Wolfenbütteler Weihnachtsmarktes: Politik hat entschieden

Die Entscheidung, wo der Weihnachtsmarkt in diesem Jahr stattfinden soll, ist gefallen.

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Die Politik hat entschieden, wo der Weihnachtsmarkt stattfinden soll.
Die Politik hat entschieden, wo der Weihnachtsmarkt stattfinden soll. | Foto: Werner Heise

Wolfenbüttel. Der Wolfenbütteler Weihnachtsmarkt soll in Zukunft auf dem Schlossplatz stattfinden – zumindest solange, bis eine gleichwertig barrierefreie Alternative zur Verfügung steht. Das forderten die CDU-Ratsfraktion sowie die Ratsgruppen Bündnis 90/Die Grünen – Die Partei und BUW/FDP in einem gemeinsamen Antrag, dem der Verwaltungsausschuss zustimmte.



Viele Jahre fand der Wolfenbütteler Weihnachtsmarkt direkt in der Innenstadt statt. Baustellenbedingt zog das weihnachtliche Treiben dann 2021 auf den Schlossplatz und im Jahr darauf wieder auf den Stadtmarkt. Doch schon 2023 und 2024 kehrte der Markt auf den Schlossplatz zurück. Und dort soll er auch zukünftig bleiben. Zumindest so lange, bis der Stadtmarkt barrierefrei ist. So hat es der Verwaltungsausschuss auf Grundlage des gemeinsamen Antrags entschieden.

Schlossplatz punktet mit Barrierefreiheit


Zur Begründung führen die Antragsteller aus, dass der Schlossplatz derzeit die einzige barrierearme Veranstaltungsfläche für den Weihnachtsmarkt in der Region darstellen würde. Wie gut das angenommen wurde, würde die Vielzahl von Besuchern mit Mobilitätshilfen zeigen – Menschen, die sonst auf dem Stadtmarkt kaum anzutreffen waren. Dieser Umstand sei Grund genug, den Standort beizubehalten, bis auch der Stadtmarkt entsprechend barrierefrei gestaltet sei.

Doch nicht nur aus Gründen der Inklusion sprechen sich die Fraktionen für den Schlossplatz aus: Auch die Standbetreiber hätten sich mehrheitlich positiv über die neue Lage geäußert. Der Schlossplatz punkte nach Einschätzung der Antragsteller mit seiner zentralen Lage, Größe, Erreichbarkeit und atmosphärischen Kulisse.

Innenstadt einbeziehen


Gleichzeitig soll die Verwaltung ein Konzept zur zusätzlichen Belebung der Innenstadt während der Adventszeit erarbeiten. Ideen dafür würde es bereits geben. So könnten etwa leerstehende Ladenlokale mit „lebendigen Märchenbildern“ dekoriert werden oder Händler Verkaufsstände direkt vor ihren Geschäften errichten. Die dafür sonst fälligen Sondernutzungsgebühren sind in diesem Jahr bereits ausgesetzt und könnten künftig speziell zur Weihnachtszeit ebenfalls erlassen werden.

Mit dem Antrag verbinden die Ratsfraktionen auch die Hoffnung auf eine baldige barrierefreie Umgestaltung des Stadtmarkts.