Anmeldeverfahren für die Grundschulen beginnt

Zur Schulanmeldung genüge das Erscheinen eines Sorgeberechtigten.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Das stadtweit einheitliche Anmeldeverfahren für die Grundschulen beginnt am Montag, 3. Mai und dauert bis Freitag, 7. Mai. Mit einem Informationsbrief zum Anmeldeverfahren inklusive städtischem Anmeldebogen sind im Januar die Sorgeberechtigten benachrichtigt worden. Schulpflichtig werden im nächsten Jahr alle Kinder, die zwischen dem 2. Oktober 2015 und dem 1. Oktober 2016 geboren wurden. Aufgrund der aktuellen Situation zu COVID-19 ist der Zugang zu den Wolfsburger Grundschulen eingeschränkt. Aktuelle Informationen finden sich auf den Homepages der jeweiligen Schulen. Erziehungsberechtigte können bei Bedarf telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu ihrer Wunschschule aufnehmen und sich über das weitere Vorgehen informieren. Dies teilt die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung mit.


Zur Schulanmeldung genüge das Erscheinen eines Sorgeberechtigten. Wichtiger Hinweis: Beide Sorgeberechtigten müssten den Anmeldebogen unterschrieben haben oder ein Nachweis über das Sorgerecht beilegen. Die Anmeldenden werden gebeten, den Kontakt und damit auch das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten.

Abweichendes Anmeldeverfahren


Die Waldorfschule bietet jeden Donnerstag ab 13:30 Uhr Informationsgespräche an. Die Neue Schule führe ein eigenes Anmeldeverfahren für die Erstklässler durch, eine Informationsveranstaltung finde voraussichtlich im Frühjahr 2022 statt. Weitere Informationen auf der Schulhomepage.

Weitere Informationen zum Thema Einschulung sind auf dem Flyer "Grundschulen in Wolfsburg" zu finden, erhältlich unter www.wolfsburg.de/schule oder im Geschäftsbereich Schule (Tel.: 05361/28-1696).


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