Vorsfelde. Ziel der Stadt Wolfsburg sei es, in Vorsfelde das bestehende Gartenareal Im Fuhrenkamp in Bauland umzuwandeln. Es werde sukzessive daran gearbeitet, um vor Ort das entsprechende Baurecht zu schaffen. Das teilt die Stadt Wolfsburg in einer Pressemeldung mit.
Derzeit gelten die bestehenden Bebauungspläne, die das Gebiet als Gartenland beziehungsweise als Erholungsgebiet ausweisen. Das städtebauliche Konzept solle jedoch überarbeitet werden. Zuletzt seien in den einzelnen Arealen die Baustrukturen weiterentwickelt worden, und das Erschließungssystem sei neu betrachtet worden.
1,42 Millionen Euro Kosten
Die Stadt plant, den nächsten Schritt zur Erschließung des Baugebiets Fuhrenkamp im Stadtteil Vorsfelde zu gehen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Planung für die Erschließung der städtischen Flächen in den Leistungsphasen 1 bis 4 vorzubereiten und durchzuführen. Die investiven Gesamtkosten belaufen sich dabei auf 1,42 Millionen Euro. Die entsprechende Planungsvorlage durchläuft derzeit die Gremien und soll in der Ratssitzung am 2. April beschlossen werden.
Die in den Haushaltsjahren 2025 bis 2027 benötigten Mittel sowie Verpflichtungsermächtigungen seien bereits im kürzlich verabschiedeten Doppelhaushalt 2025/2026 bereitgestellt. „Dieses ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des Bebauungsplans, dessen Aufstellung bereits im Dezember 2019 durch den Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurde“, erklärt Erster Stadtrat und Stadtbaurat Kai-Uwe Hirschheide.
72 Hektar Fläche
Das Baugebiet Fuhrenkamp umfasst eine Fläche von rund 72 Hektar und solle eine neue, städtebaulich integrierte Siedlung mit hoher Freiraumqualität schaffen. Bestehende Gartenanlagen würden dabei zu Wohngebieten umgewandelt. Die Erschließung des Quartiers erfordere eine Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur. Ziel sei es, den grünen Charakter des Gebietes zu erhalten sowie das bestehende Wege- und Straßennetz in die neue Planung zu integrieren.
Die geplante Bebauung sieht überwiegend Grundstücke für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften vor. Ergänzt wird das Konzept durch Reihen- und Mehrfamilienhäuser. Die Planungskosten der Leistungsphasen 1 bis 4 umfassen sämtliche Verkehrsanlagen inklusive Beleuchtung, Entwässerung sowie Freianlagen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die weiteren Planungs- und Baukosten sowie resultierende Folgekosten würden in einer gesonderten Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. Mit diesem Schritt schaffe die Stadt Wolfsburg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Wohnraumentwicklung in Vorsfelde.