Bestandsgärten: Grundsatzbeschluss soll klare Rahmenbedingungen schaffen

Der Grundsatzbeschluss für die Bestandsgärten Heidkämpe, Heidkämpe Süd und Birkenheide soll klare Rahmenbedingungen für die zukünftige Bebauung bringen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Sina Rühland

Wolfsburg. Für die Bestandsgärten Heidkämpe, Heidkämpe Süd und Birkenheide sollen im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Fuhrenkamp“ klare Rahmenbedingungen für die zukünftige Bebauung geschaffen werden. Kern des Beschlussvorschlags ist die Festlegung einer maximalen Grundfläche für die Hauptgebäude, wie die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung berichtet. Darüber hinaus wird die Bebauung auf ein Vollgeschoss begrenzt. Eine Entscheidung über den Grundsatzbeschluss trifft der Rat der Stadt Wolfsburg in seiner Mai-Sitzung.



„Mit dem Grundsatzbeschluss verfolgen wir das Ziel, bestehende Wohnnutzungen planungsrechtlich zu sichern und gleichzeitig eine behutsame Weiterentwicklung der Gebiete zu ermöglichen. Der Fuhrenkamp soll zu dem Wohngebiet werden, das wir uns alle vorstellen: städtebaulich gut integriert mit hohem Freiraumbezug und Zentrennähe“, betont Oberbürgermeister Dennis Weilmann. „Die Kombination aus Grundfläche und Bauweise ermöglicht eine angemessene Wohnfläche, während die Mindestgrundstücksgröße einer übermäßigen Verdichtung entgegenwirkt und eine ausgewogene Grundstücksstruktur sichert. Der Fuhrenkamp soll seinen durchgrünten, aufgelockerten Charakter behalten“, ergänzt Kai-Uwe Hirschheide, Erster Stadtrat und Stadtbaurat.

Ausgewogener Ausgleich


Dabei orientiere sich die gewählte Begrenzung der Grundfläche am Bestand: Der Großteil der vorhandenen Gebäude wird von der Regelung erfasst, nur wenige Ausnahmen liegen darüber. Auch unter Umweltgesichtspunkten sei die Festsetzung von Bedeutung. Eine maßvolle Versiegelung der Flächen stelle sicher, dass die Regenwasserbewirtschaftung weiterhin auf den Grundstücken erfolgen kann, ohne zusätzliche technische Anlagen erforderlich zu machen. Von der Grundflächenbegrenzung ausgenommen seien Terrassen und Nebengebäude. Durch entsprechende Dachformen oder Staffelgeschosse könne trotz Eingeschossigkeit zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden.

Ergänzend werde bei möglichen Grundstücksteilungen eine Mindestgröße von 500 Quadratmetern festgelegt. Mit dem geplanten Grundsatzbeschluss strebe die Stadtverwaltung einen ausgewogenen Ausgleich zwischen Nachverdichtung, Rechtssicherheit und dem Erhalt der gewachsenen Siedlungsstruktur an.

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