Biotope werden erfasst - Fachkräfte dürfen aufs Grundstück kommen

Ziel der sogenannten Grünland-Biotopkartierungen ist unter anderem, die Schutzwürdigkeit der Flächen zu ermitteln.

Symbolbild
Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Das Biotop bietet unberührte Natur und eine Brutstelle für Wasservögel.[/image]Wolfsburg. Als eine der zahlreichen Maßnahmen im Rahmen des sogenannten Niedersächsischen Weges werden in der Stadt Wolfsburg in den Jahren 2023 und 2024 sogenannte Grünland-Biotopkartierungen durchgeführt. Das heißt, es werden Biotope und ihre zugehörigen Pflanzenarten auf ausgewählten Grünlandflächen zahlenmäßig erfasst sowie die Schutzwürdigkeit der Flächen ermittelt. Darüber berichtet die Stadt Wolfsburg in einer Pressemeldung.



Diese Kartierungen finden jeweils von April bis Oktober im gesamten Stadtgebiet statt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Aufgabenbereich Biotopschutz.

Betreten erlaubt


Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den kartierenden Fachkräften als Beauftragte des NLWKN erlaubt, Grundstücke außerhalb von Wohngebäuden und Betriebsräumen sowie des unmittelbar angrenzenden befriedeten Besitztums zu betreten (§ 39 NNatSchG). Das Betreten der Grünlandflächen wird auch auf der Website des NLWKN angekündigt. Bei Fragen dazu können sich Interessierte an den NLWKN oder die Untere Naturschutzbehörde wenden.