Brandstiftung in psychiatrischem Krankenhaus - 65-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten

Seit 2015 befindet sich der Mann in stationärer psychiatrischer Behandlung.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Thorsten Raedlein

Wolfsburg. Am morgigen Donnerstag beginnt vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen einen 65-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten, der aufgrund eines Unterbringungsbefehls in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergebracht ist, eine Brandstiftung, versuchte gefährliche Körperverletzung sowie Sachbeschädigung vor, begangen im Zustand der Schuldunfähigkeit, wie aus einer Pressevorschau des Landgerichts hervorgeht.


Der Beschuldigte, der sich seit dem März 2015 in Liebenburg in stationärer psychiatrischer Behandlung befinde, habe am 18. Januar in seinem Zimmer diverse Gegenstände vor seinem Bett angehäuft und in Brand gesetzt. Dabei habe er auch gebilligt, dass die weiteren Patienten sowie Pflegekräfte durch hochtoxische Rauchgase in Lebensgefahr gebracht werden könnten. Infolge des Brandes sei es zu einer erheblichen Rauchentwicklung gekommen und der Linoleum-Boden sei in Brand geraten. Aufgrund der Rauchgasentwicklung sei eine Evakuierung der Patienten von der Station erforderlich geworden. Der Sachschaden belaufe sich auf zirka 10.000 Euro. Wegen der psychischen Erkrankung des Beschuldigten strebe die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Die Verhandlung wird am 9., 16. und 17. September fortgesetzt.


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