Camaro zerlegt: Rasender Polizist erhält höhere Strafe

Den Strafbefehl wollte der Beamte auf Probe nicht akzeptieren. Seinen Führerschein ist er auch los.

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Symbolbild. | Foto: pixabay

Wolfsburg. Im Juni vergangenen Jahres sorgte ein 22-jähriger Polizeibeamter auf Probe aus Wolfsburg für Aufsehen, als er mit einem Chevrolet Camaro gegen einen Zaun und einen Baum fuhr. Die Polizei schätzte den Schaden seinerzeit auf 60.000 Euro. Einen Strafbefehl über 4.800 Euro und eine neunmonatige Führerscheinsperre wegen illegalen Straßenrennens hatte der junge Mann nicht akzeptiert. Daher wurde der Fall am gestrigen Donnerstag vor dem Amtsgericht Wolfsburg verhandelt. Mit keinem besseren Ausgang für den Polizisten.



"Der Angeklagte wurde wegen illegalen Kraftfahrzeugrennens zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt. Gleichzeitig ist ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden und eine Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis von neun Monaten verhängt worden", berichtet Pressesprecherin Dr. Wibke Jensen auf Anfrage. Mit 7.200 Euro ist die Strafe damit deutlich höher ausgefallen.

Auf "dicken Max" gemacht


Das Urteil sei im Rahmen der Hauptverhandlung mündlich begründet worden, eine Wiedergabe der Begründung sei daher in diesem Rahmen nicht möglich, heißt es seitens des Amtsgerichtes. In den Wolfsburger Nachrichten wird der vorsitzende Richter mit den Worten zitiert, der Beschuldigte habe auf "dicken Max" machen wollen, habe aber das 660 PS starke Fahrzeug nicht beherrscht. "Das war verkehrswidrig und rücksichtslos. Da kann man nur von Glück sagen, dass weder Sie noch die Umstehenden verletzt worden sind“, so der Richter laut Wolfsburger Nachrichten.

Revision möglich


Wie das Amtsgericht mitteilt, könne gegen das Urteil Berufung zum Landgericht Braunschweig oder Revision zum Oberlandesgericht Braunschweig eingelegt werden. Gegenüber dem Amtsgericht Wolfsburg sei bislang keine Rechtsmitteleinlegung angekündigt worden. Die Wolfsburger Nachrichten hatten berichtet, der Rechtsanwalt des Beschuldigten hätte noch im Gerichtssaal eine Beschwerde gegen die sofortige Einziehung des Führerscheins seines Mandanten sowie eine Revision gegen das Urteil angekündigt.


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