Erster Bericht zur Kinderbeteiligung veröffentlicht

Der Monitoringbericht ist Teil des Aktionsplans "Kinderfreundliche Kommune".

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Symbolbild | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Wolfsburg. Das Kinder- und Jugendbüro hat im Jugendhilfeausschuss seinen ersten Monitoringbericht zur Kinder- und Jugendbeteiligung veröffentlicht. Das teilte die Stadt am heutigen Dienstag mit. In dem Bericht sind insgesamt 25 Projekte und Verfahren der Geschäfts- und Fachbereiche der Stadtverwaltung aufgeführt, die im Jahr 2021 unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geplant beziehungsweise durchgeführt worden sind.


Der Bericht informiere nicht nur über die Anzahl der durchgeführten Maßnahmen, sondern auch über die Altersstufe der erreichten Zielgruppen sowie die Intensität des angewandten Beteiligungsverfahrens, hieß es. Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen könne grundsätzlich von reiner Anhörung und Information als einer Vorstufe der Partizipation bis hin zu Mitbestimmung und echter Entscheidungskompetenz gehen. Laut Bericht findet eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vielfach in den Verwaltungsbereichen statt, deren Aufgaben und Tätigkeiten eng mit der Zielgruppe verbunden sind.

Kinderrechte bilden Grundlage für Beteiligung


"Im Bereich Jugend, Schule, Bildungsmanagement oder Gesundheit ist die Berücksichtigung der Interessen und Meinungen von Kindern und Jugendlichen bereits gelebte Praxis. Ebenso wird Partizipation im Bereich Sonderplanungen und bei Bauprojekten wie dem Baugebiet "Sonnenkamp" regelmäßig mitgedacht. Diese grundsätzliche Haltung muss sich aber noch stärker in anderen Verwaltungsbereichen etablieren", sagte Iris Bothe, Dezernentin für Jugend, Bildung und Integration.

Bei den meisten Beteiligungsverfahren sei der Grad der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen sehr hoch, hieß es weiter. Die Aufgabe des Kinder- und Jugendbüros der Stadt Wolfsburg sei es, die Beteiligung junger Menschen als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung zu etablieren und deren Perspektive gewinnbringend einzusetzen. Den rechtlichen Rahmen für Kinder- und Jugendbeteiligung hat der Rat der Stadt Wolfsburg mit der Änderung seiner Hauptsatzung im Juni 2021 beschlossen. Darin wurden die Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere das Recht auf Partizipation von Kindern und Jugendlichen, explizit aufgenommen. Der Monitoringbericht zur Kinder- und Jugendbeteiligung ist Teil des Aktionsplans "Kinderfreundliche Kommune", um das Thema Kinder- und Jugendbeteiligung strukturell in der Verwaltung zu verankern. Jährlich werden alle Aktivitäten, Projekte und Verfahren aller aktiven Geschäfts- und Fachbereiche erfasst und dokumentiert.


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