Polizeikontrolle: E-Scooter-Fahrer fuhr ohne gültigen Versicherungsschutz

Am 1. März jeden Jahres läuft der bisherige Versicherungsschutz eines Zweirades dieser Kategorie ab und erneuert sich, sofern die Versicherung fortbesteht. Darauf weist die Polizei noch einmal hin.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Ein 36-Jähriger wurde mit seinem E-Scooter von Polizisten am Dienstagvormittag in der Fußgängerzone der Porschestraße angetroffen. Um 11:20 Uhr kam der Wolfsburger den Beamten, die während einer Fahrradstreife ihr Fahrrad durch die Fußgängerzone schoben, nahe des Hugo-Bork-Platzes entgegen. Zunächst wollten die Beamten den Fahrer nur mit 15 Euro verwarnen, doch dann fiel auf, dass der E-Scooter ohne ein Versicherungskennzeichen gesteuert wurde. Dies berichtet die Polizei. Wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungs- und Steuergesetz muss sich der 36 Jahre alter Wolfsburger nun verantworten. Dies berichtet die Polizei.


Die Polizei weist nochmal darauf hin, dass für alle Fahrer eines Zweirades mit Versicherungskennzeichen (Mofa, Moped, Mokick und Roller sowie E-Scooter oder S Pedelec) der 1. März eines jeden Jahres ein wichtiger Termin ist. Das alte Kennzeichen verliert seine Gültigkeit und das neue für das laufende Versicherungsjahr hat die Farbe schwarz.


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