Privatpersonen dürfen nur in Ausnahmefällen mit Salz streuen

von Bernd Dukiewitz


Streusalz darf nur in Ausnahmefällen genutzt werden. Symbolfoto: Anke Donner
Streusalz darf nur in Ausnahmefällen genutzt werden. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfsburg. Der Winter ist da, aber womit darf man eigentlich sein Grundstück und die Gehwege davor streuen?


Auf Wegen und Plätzen darf nur mit stumpfen Mitteln wie Splitt oder Kies gestreut werden, während die Straßen mit Feuchtsalz von Eis und Schnee befreit werden. Diese Verordnung sollte man ernst nehmen, da bei Missachtung Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 5.000 Euro drohen. "In der Praxis bedeutet dies: Salze dürfen nur bei außergewöhnlichen Wetterlagen (zum Beispiel Eisregen) genutzt werden; ansonsten könnte dies geahndet werden. Im Alltag kommt das allerdings so gut wie nie vor", erklärt Florian Reupke von der Pressestelle der Stadt Wolfsburg.


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