Schulveranstaltung: Minderjährige können keine Räume mieten

von Sandra Zecchino


Minderjährige Schüler können für Veranstaltungen keine Räume anmieten. Foto: Magdalena Sydow | Foto: Magdalena Sydow

Wolfsburg. Wie die SPD-Stadtratsfraktion in einer Pressemitteilung mitteilte, hätten Schüler, die als Privatperson in Wolfsburg einen Raum für eine Veranstaltung mieten wollen, Schwierigkeiten, etwas Adäquates zu finden. Deshalb fragten sie zur letzten Ratssitzung nach, wie es bei der Vermietung des Congress Parks sei.


Es werde den Schülern nicht gerade leichtgemacht, bei den ganzen Auflagen bezüglich Sicherheit und Brandschutz, außerdem müssten noch die GEMA-Gebühren-Regelungen beachtet werden, begründete der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Falko Mohrs die Ratsanfrage seiner Fraktion in der Mitteilung.

„Außerdem hätte ich gerne eine Antwort auf die Frage, ob die Stadt Möglichkeiten sieht, Schüler bei dieser Problematik zu unterstützen. Vielleicht könnte hier eine zentrale Anlaufstelle beim Kinder- und Jugendbüro oder beim Stadtjugendring eingerichtet werden“, sagt Mohrs. Schließlich würde die Gesellschaft Wert darauf legen, dass junge Menschen eigenverantwortlich handeln. Mohrs: „Dann muss es auch möglich sein, ohne Mami und Papi eine Tagung oder einen Abiball zu organisieren.“

Kein Mietvertrag für Minderjährige


Diese Erwartung wurde jedoch im Laufe der Ratssitzung enttäuscht. Aufgrund des Vertragsrechtes sei es nicht möglich, den Congress Park an Minderjährige zu vermieten. Für einen solchen Vertragsabschluss müssen alle Beteiligten geschäftsfähig sein, und dafür wäre die Volljährigkeit die Voraussetzung.


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