Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg führt das im vergangenen Schuljahr eingeführte Verfahren zur Bedarfsabfrage für Schulfahrkarten auch im Schuljahr 2026/27 fort. Anspruchsberechtigte Schüler müssen ihren Bedarf vorab online anmelden – unabhängig davon, ob sie erstmals eine Fahrkarte erhalten oder eine bestehende weiter nutzen möchten.
Bereits ausgegebene Schulfahrkarten werden in den Sommerferien automatisch gesperrt. Eine Reaktivierung zum Schuljahresbeginn erfolgt nur, wenn die Bedarfsanmeldung fristgerecht durchgeführt wurde und weiterhin ein Anspruch besteht. Neue Fahrkarten werden in den ersten Schultagen über die Schulen ausgegeben. Ohne rechtzeitige Anmeldung wird die bestehende Karte dauerhaft deaktiviert; eine Neuausstellung kann mehrere Wochen dauern.
Schülerbeförderung frühzeitig organisieren
„Die frühzeitige Bedarfsabfrage sorgt für klare Abläufe und hilft uns, die Schülerbeförderung zuverlässig zum Schulstart zu organisieren. Gleichzeitig ermöglicht sie eine effizientere Planung im Sinne aller Beteiligten“, erklärt Christoph Andacht, Leiter des Geschäftsbereichs Schule.
Die Anspruchsvoraussetzungen – etwa Schulform, Klassenstufe und Mindestentfernung zwischen Wohnort und Schule – bleiben unverändert und sind in der Schülerbeförderungssatzung geregelt. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf können sich Familien während der Öffnungszeiten an den Geschäftsbereich Schule im Rathaus (Porschestraße 74) wenden. Weitere Informationen sowie die entsprechende Bedarfsabfrage finden Sie unter www.wolfsburg.de/schulfahrkarte.
Mit dem digitalen Verfahren verfolge die Stadt Wolfsburg das Ziel, die Organisation der Schülerbeförderung weiter zu vereinfachen und gleichzeitig eine verlässliche Grundlage für das kommende Schuljahr zu schaffen, heißt es in einer Mitteilung.

