Tödliche Klassenfahrt: Anklage gegen Mitarbeiter erhoben

Am 18. Juni 2019 kam es im Waldpädagogikzentrum Hahnhorst zu einem schrecklichen Unglück. Nun wurde Anklage erhoben.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Hahnhorst/Wolfsburg. Im Juni 2019 endete die Klassenfahrt in das Waldpädagogikzentrum Hahnhorst (WPZ) für einen 10-Jährigen aus Wolfsburg tödlich. Der Junge starb, als er beim Spielen auf einer Lore von dieser überrollt wurde. Bisher wurde für das Unglück niemand zur Rechenschaft gezogen. Doch nun soll es eine weitere Anklage geben, sagt die Staatsanwaltschaft Verden auf Nachfrage von regionalHeute.de.



Die Nachermittlungen seien nun abgeschlossen, sagt Martin Schanz, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Verden. Nachdem im März diesen Jahres Anklage gegen den Leiter des Waldpädagogikzentrums wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen erhoben wurde, sei nun auch Anklage gegen eine 34-Jährige Mitarbeiterin des Waldpädagogikzentrums wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen beim Amtsgericht Sulingen erhoben worden.

Der Frau werde zur Last gelegt, es unterlassen zu haben, bei der Einweisung in das Gelände des Waldpädagogikzentrums auf die Beweglichkeit und damit einhergehende Gefährlichkeit der Lore, die als Spielgerät genutzt wurde, hinzuweisen. Dem Leiter des WPZ werde vorgeworfen, es unterlassen zu haben, die als Spielgerät genutzte Lore auf ihre dahingehende Eignung überprüfen zu lassen, erklärt Schanz die Anklagepunkte.

Gericht entscheidet


Das Gericht müsse nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Erst im Falle der Eröffnung käme es zu einer Terminbestimmung, so Schanz und macht deutlich, dass bis zu einer etwaigen Urteilsverkündung die Unschuldsvermutung gilt.


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