ver.di, Wirtschaft und Stadt regeln Sonntagsöffnungen für 2018


An vier Sonntagen öffnen 2018 die Geschäfte in der Wolfsburger Innenstadt. Symbolfoto: Eva Sorembik
An vier Sonntagen öffnen 2018 die Geschäfte in der Wolfsburger Innenstadt. Symbolfoto: Eva Sorembik | Foto: regionalHeute.de

Wolfsburg. Vor dem Hintergrund landesweiter Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren hättenen sich die Gewerkschaft ver.di, die Werbegemeinschaft und die Stadt Wolfsburg abschließend auf vier Sonntagsöffnungen für 2018 verständigt, wie die ver.di heute mitteilte.


2018 werden die Besucher am 4. März, 1 Juli, 30 September und 4. November die Gelegenheit habe an verkaufsoffenen Sonntagen in der Wolfsburger Innenstadt zu shoppen.

Außerdem sei eine „Sozialcharta“ vereinbart worden, unterhalb von deren Standards kein Einzelhandelsbeschäftigter im Wolfsburger Einzelhandel an verkaufsoffenen Sonntagen arbeiten muss, so ver.di-Geschäftsführer Sebastian .

In der „Sozialcharta“ sei nach Informationen der ver.di unter anderem geregelt, dass die Mitarbeiter für ihre Arbeit an Sonntagen einen Feiertagszuschlag von mindestens 50 Prozent erhalten sowie zusätzlich über den Zeitzuschlag hinaus einen bezahlten Ersatzruhetag in der Woche nach dem verkaufsoffenen Sonntag. Ferner regele sie, dass der Arbeitseinsatz an den Sonntagen ausschließlich auf freiwilliger Basis zulässig und zudem auf maximal drei von vier Sonntage begrenzt sei. Ebenfalls mit aufgenommen seien die Versagungsgründe, die einem Arbeitseinsatz an Sonntagen entgegenstehen, so Wertmüller.

In Vorsfelde und Fallersleben bleibt ein zusätzlicher verkaufsoffener Sonntag


Für Vorsfelde und Fallersleben besteht eine aus der Historie entstandene separate Öffnungsregelung für einen Sonntag. Alle weiteren geöffneten Sonntage in diesen Stadtteilen finden zeitgleich mit denen der Innenstadt stattfinden. Das gilt auch für das Gewerbegebiet Heinenkamp.

„Das sind vernünftige Regelungen, die man ohne neues Gesetz hinbekommt, wenn alle mitspielen.“, lobte Wertmüller die erzielte Einigung und rät allen Kommunen, ebenso zu verfahren. Das erspare Gerichtsverfahren und Ärger vor Ort.


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