"Wut, Verzweiflung, Angst" - Lockdown könnte 66.000 Arbeitsplätze vernichten

Klagen gegen die ab Montag geltende Verordnung seien nach DEHOGA-Einschätzung weniger aussichtsreich als noch beim Beherbergungsverbot. Der Hotel- und Gaststättenbranche droht mit dem zweiten Lockdown der Kollaps.

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Ab Montag dürfen Restaurants, Gaststätten und Cafés in Niedersachsen nicht mehr öffnen.
Ab Montag dürfen Restaurants, Gaststätten und Cafés in Niedersachsen nicht mehr öffnen. | Foto: Pixabay

Region. Ein Drittel aller Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe könnte den zweiten Lockdown nicht überleben. "Der Druck der Mitgliedschaft Klage zu erheben ist riesig, weil die Verzweiflung so groß ist", erklärt Renate Mitulla, Geschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA in Niedersachsen unserer Online-Zeitung. Doch die Erfolgsaussichten einer Klage seien geringer als noch beim Beherbergungsverbot, gegen das Hoteliers in den Herbstferien erfolgreich vor Gericht gezogen waren.



Mitulla rückt die Zahlen ins Verhältnis: "Ein Drittel klingt immer so neutral. Wir reden hier über 7.000 Betriebe mit 66.000 Arbeitsplätzen und 1.000 Ausbildungsplätzen!" Ganze touristische Strukturen könnten zusammenbrechen. Für unsere Region kann Melanie Perricone, 1. Vorsitzende des DEHOGA Wolfsburg-Helmstedt einige Beispiele nennen, wo es jetzt schon zu spät ist: "In Wolfsburg wurden schon vier Hotels geschlossen. Eine Eisdiele hat gesagt, sie macht nie wieder auf. Und drei weitere Restaurants werden auch für immer ihre Tore schließen." Bei der Belastung der Unternehmen seien große regionale Unterschiede feststellbar. "In Wolfsburg und Helmstedt sind wir ja sehr von VW abhängig. Aber Geschäftsreisen wurden ja quasi nicht mehr durchgeführt. Der Harz hat hingegen gerade in den Sommerferien nochmal profitiert. Wobei man das immer relativ sehen muss - Nur, weil der Harz nicht ganz so sehr gelitten hat, heißt das nicht, dass man dort nicht leidet." Auch im Harz sei beispielsweise die Hälfte der Herbstferien zum Teil verloren gegangen, bis das Beherbergungsverbot vor Gericht gekippt wurde.


"Der Druck zu Klagen ist riesig"


Nicht nur Bundeskanzlerin Angela Merkel machte in der Pressekonferenz am gestrigen Abend den Eindruck, dass man auf Klagen gegen die Maßnahmen vorbereitet sei. Das Beherbergungsverbot scheiterte in vielen Bundesländern daran, dass nicht nachweisbar sei, dass Hotels zum Ausbruch von Infektionen beitrügen. Doch diese Argumentationsgrundlage hat sich geändert: "Man kann nicht nachweisen, dass beispielsweise die Gaststätten die Treiber sind. Wir können aber bei 75 Prozent der Fälle auch nicht nachweisen, was die Treiber sind", verdeutlichte die Kanzlerin. Diesen Unterschied sieht auch DEHOGA-Geschäftsführerin Mitulla ein: "Das Beherbergungverbot war eine Einzelmaßnahme gegen eine einzelne Branche. Jetzt geht es darum, dass die gesamte Bundesrepublik aufgefordert ist, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Infektionszahlen zu senken."

Renate Mitulla, Geschäftsführerin des DEHOGA Niedersachsen e.V.
Renate Mitulla, Geschäftsführerin des DEHOGA Niedersachsen e.V. Foto: DEHOGA



Über alledem habe letztlich die Maßgabe gestanden, rund 75 Prozent der Kontakte eines jeden einzelnen Menschen zu reduzieren, ohne die Wirtschaft zu stark in Mitleidenschaft zu ziehen wie im Frühjahr. Auch der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil gab sich auf die Frage, wie rechtssicher die neue Verordnung sein wird, selbstsicher: "Was rechtssicher ist und was nicht entscheiden am Ende die Gerichte. Und wir wissen, dass es eine Reihe von Gerichtsverfahren geben wird. Wir haben das aber so beschlossen, weil wir überzeugt sind, dass das vor dem Hintergrund der drohenden Gefahr alles gut zu rechtfertigende Eingriffe sind." Sind also Gaststätten und Hotels die Bauernopfer? "Der Druck der Mitgliedschaft Klage zu erheben ist riesig, weil die Verzweiflung so groß ist", berichtet Mitulla.

"Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht"


Noch liege auch der DEHOGA Niedersachsen kein Verordnungstext vor, mit dem man sich juristisch befassen könnte. Bis dahin gilt es, abzuwarten. Eine Situation zwischen "Wut und Ohnmacht", wie Melanie Perricone beschreibt. Sie fügt hinzu: "Das ist der zweite Lockdown, der die Gastronomie so hart trifft. Die meisten haben nach dem ersten alle Reserven aufgebraucht und keine Chance gehabt, neue aufzubauen." Ihr Verband habe bereits im "regen Austausch" mit Gastronomen in Wolfsburg und Helmstedt gestanden: "Die haben alle absolut kein Verständnis mehr. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht - Die Maskenpflicht ist für die Angestellten in der Gastronomie nie gelockert worden, anders als im Einzelhandel. Wir haben Hygienekonzepte und überall Desinfektionsmittelspender, das haben ja viele Supermärkte auch nicht mehr." Perricone fährt fort: "Wie von der Politik empfohlen haben sich viele sogar neue Lüftungsanlagen angeschafft. Und das Robert-Koch-Institut, das sonst für alles herangezogen wird, hat ganz klar gesagt, dass Gaststätten keine Infektionstreiber sind." Tatsächlich schreibt das RKI Restaurants und Gaststätten nur einen minimalen Anteil am Ausbruchsgeschehen zu. Treiber des Infektionsgeschehens seien vielmehr der Arbeitsplatz, Freizeitaktivitäten und letztlich private Haushalte.

"Indem wir geschlossen werden, werden noch viel mehr private Partys stattfinden", ist sich Perricone sicher und fährt fort: "Das wird passieren, wenn man den Leuten die Plattform nimmt, sich unter Einhaltung und Kontrolle der Hygieneregeln mit Leuten aus zwei Haushalten zu treffen. Was wir geleistet haben macht zu Hause schließlich keiner - also Gäste auf die Einhaltung der Regeln hinweisen." Sie könne auch sehr gut nachfühlen, wie es den Theatern und Kinos jetzt geht. "Auch die haben nachgerüstet, damit Kleinkünstler wieder auftreten können und ihren Lebensunterhalt verdienen. Und das hat wunderbar geklappt. Sperrstunde, Alkoholverbot, das hätten wir alles akzeptiert. Aber eine komplette Schließung?", fragt Perricone verständnislos.

"Wir fordern eine Entschädigung"


Bei den angekündigten Finanzhilfen von bis zu 75 Prozent bei Betrieben mit maximal 50 Mitarbeitern sind die beiden DEHOGA-Vertreterinnen skeptisch. "Ich bin gespannt, wie schnell das umgesetzt und auch ausbezahlt werden kann. Viele haben sich schon gefragt: 'wie bezahle ich Ende November meine Pacht und wie meine Mitarbeiter", so Perricone. Renate Mitulla vom Landesverband holt etwas weiter aus: "Wenn das so sein wird wie berichtet, dann sind diese 75 Prozent das, was wir unbedingt brauchen. Das ist ja unsere Forderung gewesen, dass wir kein Überbrückungsgeld, sondern eine Entschädigung brauchen."

Kunden können kostenfrei stornieren


Mitulla erhofft sich neben einer einfachen Antragsstellung auch, dass die Gelder nicht mit anderen Beihilfen (außer dem Kurzarbeitergeld) verrechnet werden. Warum sie von einer Entschädigung spricht, macht Mitulla deutlich: "In dem Moment wo der Lockdown greift dürfen die Kunden kostenfrei stornieren und bleiben auf den Kosten sitzen. In Hotels ist es das Gleiche. Bei einer Pauschalreise ist es ja normalerweise so, dass bei einseitiger Auflösung des Vertrages durch den Kunden Schadenersatz geltend gemacht werden kann - die Anzahlung wird einbehalten. Aber wenn der Gesetzgeber dazwischen geht und sagt, du kannst nicht und du darfst nicht, dann muss die volle Summe zurückerstattet werden." Das ganze bringe weitreichende Probleme mit sich: "Wir zahlen jetzt für November. Die Kühlhäuser sind voll - Was machen wir jetzt mit den Lebensmitteln? Und können wir wirklich am 1. Dezember wieder aufmachen? Wann können wir verlässlich Werbung machen?" Alles Fragen, die laut Mitulla noch offen seien. Auch ob man noch Mitarbeiter finde, sei fraglich: "Schließlich waren wir durch die ganzen politischen Maßnahmen in diesem Jahr nicht gerade ein verlässlicher Arbeitgeber." Letztlich wird eine Hochzeit, die im November im kleinen Kreis stattfand, nie wieder in die Gastronomie kommen. Solche Umsätze gehen ersatzlos verloren. "Und deswegen fordern wir eine Entschädigung!", stellt Mitulla abschließend klar.


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