Zurück von der Schul-Skifreizeit in Italien: Unterschiedlicher Umgang mit den Heimkehrern

In Goslar sollen die Schüler als Vorsichtsmaßnahme gegen eine möglich Corona-Infektion 14 Tage lang zu Hause bleiben. Im Landkreis Wolfenbüttel sieht man keine Maßnahmen erforderlich.

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Den betroffenen Schülern der Pestalozzischule wird empfohlen, vorerst zuhause zu bleiben.
Den betroffenen Schülern der Pestalozzischule wird empfohlen, vorerst zuhause zu bleiben. | Foto: regionalHeute.de

Region. Wie berichtet wurde ein Kurs der IGS Wallstraße auf einer Skifreizeit in Norditalien aufgrund der derzeitigen Corona-Problematik frühzeitig nach Hause geholt. Auf Anfrage teilte uns der Landkreis Wolfenbüttel mit, dass hier keine weitere Maßnahmen nötig sein. Der Landkreis Goslar handelt in einem ähnlichen Fall anders. Hier sollen die Schüler zunächst zuhause bleiben.


"Das Gesundheitsamt des Landkreises steht im Kontakt mit der Schule, weitere Maßnahmen sind aber nicht erforderlich", berichtet Andree Wilhelm, Pressesprecher des Landkreises Wolfenbüttel bezüglich der IGS Wallstraße. Ein Test auf das Corona-Virus sei derzeit nicht erforderlich, da die Falldefinitionen nicht erfüllt und die Kinder auch nicht erkrankt seien. Das Gesundheitsamt handele nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts.

Elf Schülerinnen und Schülern sowie zwei Lehrkräften der Goslarer Pestalozzischule, die auf einer Freizeit in Südtirol waren, wird dagegen vom Landkreis Goslar empfohlen, der Schule bis zum 15. März fernzubleiben. Das teilt der Landkreis in einer Pressemitteilung mit. „Dieser freiwillige Schritt ist eine reine Vorsichtmaßnahme“, betont das Gesundheitsamt des Landkreises Goslar. Mit der Schulleitung sei dies abgestimmt. Südtirol zählt bisher nicht zu den vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebieten, ein Infektionsrisiko könne laut Amtsarzt Dr. Martin Hepp jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Vorerst keine flächendeckenden Schulschließungen


Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) in Europa und Deutschland werde auch in Schulkreisen die Frage laut, wie im Fall einer möglichen Infektion verfahren werden soll. Die Niedersächsische Landesschulbehörde habe in einem Rundschreiben deutlich gemacht, dass von flächendeckenden Schulschließungen zunächst abzusehen sei, und die Entscheidung ob Schulen im Einzelfall geschlossen werden müssen, den jeweils zuständigen Gesundheitsämtern obliegt, so der Landkreis Goslar.

Das Goslarer Gesundheitsamt appelliert an Schulen aber auch an Kindergärten noch intensiver, die gängigen Hygiene- und Desinfektionsregeln einzuhalten. Sollte eine nachgewiesene COVID-19-Infektion vorliegen, wird der Landkreis je nach Lage und Einzelfall über notwendige Maßnahmen und Schulschließungen entscheiden. Die Schulleitungen werden gebeten, sowohl das pädagogische als auch das Funktionspersonal auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen hinzuweisen.


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