Abstandsgebot geht, Maskenpflicht kommt - Überraschende Wende zum Schulstart

Das Kultusministerium hat drei Szenarien für den Schulstart nach den Sommerferien vorgestellt.

Symbolbild
Symbolbild | Foto: pixabay

Region. Rund drei Wochen vor dem Start des Schuljahres 2020/2021 hat das Niedersächsische Kultusministerium den aktualisierten „Rahmen-Hygieneplan Corona Schule" veröffentlicht und den Schulleitungen zur Verfügung gestellt. Schwerpunktmäßig sei die neue Version um die Regelungen für den eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) an den Schulen ergänzt worden, so das Niedersächsische Kultusministerium in einer Pressemitteilung. Überraschend ist die Ankündigung des Kultusministeriums, das Abstandsgebot zugunsten des sogenannten "Kohortenprinzips" aufzuheben. Die Schüler würden sich dann nur noch in festgelegten Gruppen und Jahrgängen verkehren.


„Wir beobachten mit Sorgfalt und Vorsicht die steigenden Infektionszahlen, sehen aber aktuell keine Veranlassung für eine Anpassung unserer angekündigten Strategie des eingeschränkten Regelbetriebs zum Start des neuen Schuljahres. Wir behalten das Infektionsgeschehen aber weiterhin stetig im Blick und werden die Lage - wie geplant - zwei Wochen vor Ferienende erneut neu bewerten", so die Staatssekretärin im Niedersächsischen Kultusministerium, Gaby Willamowius. „Mit dem jetzt veröffentlichten aktualisierten Rahmen-Hygieneplan geben wir den Schulleitungen und Lehrkräften rechtzeitig für alle Szenarien eine wirksame Ergänzung zum schuleigenen Hygieneplan an die Hand, um zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und aller an Schule Beteiligten beizutragen."

Abstandsgebot wird aufgehoben


Um den eingeschränkten Regelbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben. Unter Kohorten werden festgelegte Gruppen, beziehungsweise Jahrgänge verstanden, die aus mehreren Lerngruppen bestehen können und in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleiben. Dadurch lassen sich im Infektionsfall die Kontakte und Infektionswege wirksam nachverfolgen. Durch den Wegfall des Abstandsgebots zwischen den Schülerinnen und Schülern bekomme die konsequente Umsetzung der Lüftung von Räumen eine besondere Bedeutung.

Maskenpflicht außerhalb der Kohorten


Zudem werde im Szenario A das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts in bestimmten Situationen verpflichtend vorgegeben. Im Unterricht und innerhalb einer Kohorte muss kein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden. Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung in von der Schule besonders gekennzeichneten Bereichen zu tragen, in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Abstand von mindestens 1,5 metern zu Personen anderer Kohorten nicht gewährleistet werden kann. Bei versetzten Pausenzeiten oder kohortenspezifischen Pausen könne das Tragen der Maske entfallen.

Notfallplan für steigende Infektionszahlen


Wenn es regional wieder zu deutlich erhöhten Infektionszahlen kommen sollte und das örtliche Gesundheitsamt feststellt, dass das regionale Infektionsgeschehen einen eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) nicht mehr zulässt, wird in Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt in Szenario B (Schule im Wechselmodell) gewechselt, welches eine Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause vorsieht. Im Szenario B bleibt die bisherige Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen, darüber hinaus sind die vorgesehenen Hygiene- und Abstandsregeln wieder anzuwenden.

Bei lokalen oder landesweiten Schulschließungen oder Quarantänemaßnahmen tritt das Szenario C in Kraft. Neben regionalen Schließungen ganzer Schulen können auch einzelne Jahrgänge, Klassen oder Gebäudenutzende durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen dann ausschließlich zu Hause und die Lehrkräfte leiten an und kommunizieren regelmäßig mit den Schülerinnen und Schülern.

Schule kann bei "banalem Infekt" besucht werden


In Zeiten der Corona-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt sei diesbezüglich klargestellt worden, dass bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens wie einem Schnupfen oder leichtem Husten die Schule besucht werden könne. Dies gelte auch bei Vorerkrankungen wie zum Beispiel einer Pollenallergie.


mehr News aus der Region