Niedersachsen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom heutigen Donnerstag die Beschwerde des niedersächsischen Landesverbandes der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 1. Juni 2026 zurückgewiesen und den Eilrechtsschutz der AfD gegen die Hochstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz damit insgesamt verworfen. Das teilt das Niedersächsische Innenministerium in einer Pressemeldung mit.
Der niedersächsische Landesverband der AfD hatte am 17. Februar 2026 gegen die Hochstufung zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung Klage eingereicht und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz mit dem Ziel gestellt, dass der Niedersächsische Verfassungsschutz es unterlässt, ihn als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung einzustufen und die Öffentlichkeit hierüber zu informieren.
OVG stützt Entscheidung
Das Verwaltungsgericht Hannover ist diesem Eilantrag mit dem Beschluss vom 1. Juni 2026 nicht gefolgt. Hiergegen hat die AfD Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg erhoben, das den Eilantrag der AfD auch in zweiter Instanz abgelehnt hat. Das OVG teile dabei laut Ministerium insbesondere die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Hannover, dass die AfD in Niedersachsen bestrebt sei, den Schutz der Menschenwürde außer Geltung zu setzen. Zudem verfolge die AfD auch nach Auffassung des OVG Bestrebungen gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip.
Damit ist das Eilrechtschutzverfahren rechtskräftig beendet. Demnach können weiterhin eingriffsintensivere nachrichtendienstliche Maßnahmen gegen den Landesverband der AfD eingesetzt werden, bis das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist. Die eigentliche Klage gegen die Hochstufung vor dem Verwaltungsgericht ist damit aber noch nicht entschieden.

