Ampel einigt sich bei Boni und Dividenden für Energiepreisbremse

Die Ampelkoalitionäre haben beim Gesetz zur Strom- und Gaspreisbremse einen entscheidenden Streitpunkt ausgeräumt: Dabei geht es um die Frage, ob Unternehmen ihren Vorständen, Geschäftsführern oder Aufsichtsräten Boni bezahlen und den Anteilseignern Dividenden ausschütten dürfen.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die Ampelkoalitionäre haben beim Gesetz zur Strom- und Gaspreisbremse einen entscheidenden Streitpunkt ausgeräumt: Dabei geht es um die Frage, ob Unternehmen ihren Vorständen, Geschäftsführern oder Aufsichtsräten Boni bezahlen und den Anteilseignern Dividenden ausschütten dürfen. Laut eines Berichts des "Spiegel" haben sich dabei insbesondere die Grünen durchgesetzt.


Bekommen Unternehmen zwischen 25 und 50 Millionen Euro staatliche Unterstützung aus den subventionierten Strom- und Gaspreisen, so dürfen sie die Boni an ihre Führung im kommenden Jahr nicht anheben. Die Ausschüttung von Dividenden bleiben unberührt. Ab einer Hilfszahlung von 50 Millionen Euro dürfen weder Boni noch Dividenden ausgezahlt werden. Damit bleibt es bei einer Einigung, die die drei Spitzenhaushälter von SPD, Grünen und FDP ausgehandelt hatten.

Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Gas- und Strompreisbremse, der vom Bundeskabinett angenommen wurde, kann nun im Bundestag beschlossen werden. Die Zeit drängt. Denn er muss in dieser Woche abgestimmt werden, damit ihn der Bundesrat am Freitag final durchwinkt. Die Regelungen sollen ab dem 1. März in Kraft treten, aber rückwirkend ab dem 1. Januar berechnet und ausgezahlt werden.

Die FDP hatte den ursprünglich von allen drei Haushältern ausgehandelten Kompromiss zu den Boni und Dividenden wieder infrage gestellt. Daraufhin begannen intensive Verhandlungen, auch über das Wochenende, die erst am Montagmittag erfolgreich beendet werden konnten.


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