Apotheken und Zahnärzte sollen mitimpfen - Gesundheitsminister einig

Ein entsprechender Beschluss der Landesgesundheitsministerinnen und -minister muss nun vom Bund umgesetzt werden.

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Deutschland. Zukünftig sollen Schutzimpfungen gegen COVID-19 im Rahmen von Modellprojekten auch in Apotheken und Zahnarztpraxen durchgeführt werden können. In der wöchentlich stattfindenden Videokonferenz der Gesundheitsministerinnen und -Minister der Länder und des Bundes wurde am Montag einstimmig ein entsprechender Antrag Niedersachsens beschlossen. Hierüber berichtet das Niedersächsische Gesundheitsministerium in einer Pressemitteilung.


Der Bund wird mit dem Beschluss aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen im SGB V zu schaffen, sodass COVID-19 Schutzimpfungen im Rahmen von Modellprojekten analog zur Grippeschutzimpfung möglich werden. „Wir sind uns einig, dass wir in den kommenden Wochen so viele Impfungen wie irgend möglich brauchen, um die Impflücke zu schließen und bei den Auffrischungsimpfungen noch schneller zu werden. Apotheken und Zahnarztpraxen, die dazu bereit und in der Lage sind, sich an der Impfkampagne zu beteiligen, müssen auch rechtlich diese Möglichkeit erhalten“, so Gesundheitsministerin Daniela Behrens.



„Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen können zusätzliche Impfangebote in qualifizierten Apotheken einen wichtigen Beitrag leisten.“ Dies gelte umso mehr vor dem Hintergrund der ersten bestätigten Fälle von Infektionen mit der Omikron-Variante in vielen Bundesländern. „In Niedersachsen haben wir bereits gute Erfahrungen mit Grippeschutzimpfungen in Apotheken gemacht und ich bin zuversichtlich, dass aufseiten vieler Apotheken ein Interesse zur Mitwirkung an der Impfkampagne besteht. Zwingende Voraussetzung dafür ist, dass alle bestehenden Impfstellen mit den benötigten Mengen an Impfstoff versorgt werden.“


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