Helmstedt. Vor eineinhalb Jahren hatte regionalHeute.de darüber berichtet, dass die Göttinger Staatsanwaltschaft, genauer die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet, gegen die Helmstedter AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt ermittelt. Volksverhetzung lautete der Vorwurf. Nun könnte es tatsächlich zu einem Prozess gegen die Politikerin kommen. Allerdings unter anderen Vorzeichen.
"Der Beschuldigten wird zur Last gelegt, den Angehörigen der LGBTQ-Bewegung durch einen Post durchweg Pädophilie unterstellt und damit eine unwahre Tatsache behauptet und verbreitet zu haben, die dazu geeignet ist, die angegangene Personenmehrheit in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen", hatte es seinerzeit seitens der Göttinger Staatsanwaltschaft geheißen. Das zuständige Landgericht Braunschweig sieht die Sache etwas anders.
Nur einige Punkte zugelassen
Die zuständige Strafkammer lasse die Anklage gegen die AfD-Abgeordnete teilweise zu, heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts. Man habe die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Göttingen wegen fünf Taten zugelassen. Hinsichtlich zweier weiterer Taten habe man die Eröffnung des Verfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Zuständig solle das Amtsgericht Helmstedt sein.
Die rechtliche Bewertung des Landgerichts weiche von derjenigen der Staatsanwaltschaft Göttingen ab. Die Kammer habe in vier Fällen eine Beleidigung, nicht aber Volksverhetzung oder eine volksverhetzende Beleidigung gesehen, weil unter anderem kein Angriff auf die Menschenwürde vorliege. Zudem fehle es unter Berücksichtigung der vom Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit bei drei weiteren Beiträgen an einem tauglichen Angriffsobjekt und an der Störung des öffentlichen Friedens. Hinsichtlich einer weiteren Tat sei die Kammer aber von einem hinreichenden Tatverdacht wegen gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten ausgegangen.
Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt
Gegen die teilweise Nicht-Eröffnung sowie gegen die Eröffnung vor dem Amtsgericht stehe der Staatsanwaltschaft Göttingen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Wie der NDR berichtet, habe die Staatsanwaltschaft tatsächlich Beschwerde eingelegt, um die kompletten Anklagepunkte durchzusetzen.

